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Klöckner startet Bundesprogramm

Umbau der Tierhaltung beginnt jetzt

Das im Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 mit einem Volumen von insgesamt 300 Millionen Euro für den Umbau von Ställen für mehr Tierwohl läuft jetzt an.
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Im Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 stehen insgesamt 300 Millionen Euro für den Umbau von Ställen zur Verfügung.  Sauenhaltenden Betriebe in Deutschland können einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen.
Im Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 stehen insgesamt 300 Millionen Euro für den Umbau von Ställen zur Verfügung. Sauenhaltenden Betriebe in Deutschland können einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen.Borlinghaus
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Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, treibt den Umbau der Tierhaltung voran. Mehr Platz im Stall, mehr Auslauf, Tageslicht und Frischluft – das kostet Geld, dafür brauchen die Tierhalter einen verlässlichen Finanzierungspfad. Die Bundesministerin hatte daher die so genannte Borchert-Kommission eingesetzt. Diese hat weitere Schritte im Auftrag des Ministeriums erarbeitet, wann welche Tierwohlstandards erreicht werden sollen und berechnet, wieviel ein Mehr an Tierwohl kostet. Die Empfehlungen der Kommission werden sowohl vom Bundestag als auch von den Ländern breit unterstützt.

Der Umbau startet aber bereits jetzt: Bundesministerin Julia Klöckner hat erreicht, dass im Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 insgesamt 300 Millionen Euro für den Umbau von Ställen zur Verfügung stehen, so dass mehr Tierwohl umgesetzt werden kann. Die Umsetzung erfolgt durch ein Bundesprogramm, für das die Bundesministerin nun die Förderrichtlinie vorlegt. Ab heute können die sauenhaltenden Betriebe in Deutschland einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen – unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 Euro je Betrieb und Investitionsvorhaben.
  • Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
  • Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein.
  • Förderfähig sind auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

Das Bundesprogramm Stallumbau unterstützt die kurzfristige Umsetzung der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Diese legt Mindestanforderungen an die Haltung von Sauen fest: Bei der Gruppenhaltung müssen ab dem Absetzen der Ferkel bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin für jede Muttersau mindestens fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Buchten müssen in Liege-, Fress- und sonstige Aktivitätsbereiche untergliedert werden; außerdem sind Rückzugsmöglichkeiten vorzusehen. Abferkelbuchten müssen eine Mindestfläche von 6,5 Quadratmetern haben und die Sauen müssen sich frei bewegen sowie ungehindert umdrehen können.

Die Förderrichtlinie wurde am 16. September im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anträge können bis zum 15. März 2021 bei der zum BMEL gehörenden Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden.

Weitere Details zur Antragstellung sind unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht. Auskunft erteilt die BLE außerdem unter der Rufnummer 0228/6845-2755 sowie per E-Mail an stallumbau@ble.de.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Bessere Bedingungen in der Tierhaltung, mehr Platz und Beschäftigung im Stall – mehr Tierwohl ist gesellschaftlich gewollt, kostet aber auch mehr Geld. Deshalb haben wir bereits jetzt 300 Millionen Euro bereitgestellt, dass gerade die kleinen Betriebe nicht aufhören müssen, sondern ihre Ställe schnell tierwohlgerecht umbauen können und wettbewerbsfähig bleiben. Das sichert Standorte, schafft Perspektiven und fördert das Tierwohl. Damit allein ist es aber nicht getan. Wir nehmen die ganze Kette in den Blick, brauchen einen Pakt vom Stall bis zum Teller. Zu den Empfehlungen unserer Borchert-Kommission will ich daher in dieser Legislaturperiode noch eine Entscheidung, partei- und fraktionsübergreifend. Damit die Tierhaltung weiter umgebaut werden kann und heimische Tierhalter hier eine Zukunft haben.“
 

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