Beiträge bleiben weitgehend stabil
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Entsprechend der Einigung von Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Jens Spahn erhält die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) vom Bundeszuschuss für die Gesundheitsfonds einen Anteil in Höhe von 30 Millionen Euro. Damit soll die LKK entstandene und in 2021 noch entstehende Mehrausgaben infolge der Corona-Pandemie teilweise ausgleichen können. Die Beiträge können damit annähernd stabil gehalten werden. Ohne den Bundeszuschuss wäre der Beitrag im Durchschnitt um 5,9 Prozent gestiegen.
Die LKK nimmt nicht am Gesundheitsfonds teil. Daher bedarf es einer separaten Finanzierungsregelung für die LKK. Die Beteiligung der LKK am Bundeszuschuss soll im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) dergestalt umgesetzt werden, dass der Gesundheitsfonds der LKK einen Anteil in Höhe von 30 Millionen Euro überweist.
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