Gericht weist BayWa-Klage ab
Das Landgericht Bonn hat die Amtshaftungsklage der BayWa AG, München, gegen das Bundeskartellamt vollständig abgewiesen. Die BayWa hatte auf Zahlung von rund 73 Mio. Euro Schadensersatz wegen vermeintlicher Amtspflichtverletzungen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens gegen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln geklagt. Wie das Bundeskartellamt weiter mitteilt, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Rechtsmittel eingelegt werden.
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Der Klage war ein Kartellverfahren des Bundeskartellamtes vorausgegangen, in dem Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Millionen Euro gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche – unter ihnen die BayWa – verhängt worden waren. Die Unternehmen hatten Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland getroffen. Sämtliche betroffene Großhändler, einschließlich der BayWa, hatten während des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert und bei der Aufklärung der Tat mitgewirkt und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Alle verhängten Bußgelder sind mittlerweile rechtskräftig. Im Nachgang zu dem einvernehmlich beendeten Bußgeldverfahren hatte die BayWa dann Amtshaftungsklage beim Landgericht Bonn erhoben.
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