Sachsen weitet Restriktionszone aus
Nach dem bestätigten Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebiets in Sachsen sind die Restriktionszonen mit einer Allgemeinverfügung vergrößert worden. Die Gesamtzahl der bestätigten ASP-Fälle bei Schwarzwild in Brandenburg und Sachsen lag Ende Januar bei 594 Wildschweinen.
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Seit dem ersten bestätigten Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 10. September vergangenen Jahres bei einem Wildschwein in Brandenburg sind inzwischen beinahe 600 weitere Fälle durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Ende Januar gab es 594 bestätigte ASP-Fälle bei Schwarzwild in Brandenburg (575) und Sachsen (19). Die Hausschweinebestände in Deutschland sind nach wie vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.
Erweiterte Restriktionszonen in Sachsen festgelegt
Nachdem in Sachsen einem Wildschwein-Kadaver außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebietes der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt worden ist, sollen die Restriktionszonen erweitert werden. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) teilte hierzu mit, dass sowohl die Zone des gefährdeten Gebietes als auch die Pufferzone vergrößert werde. Konkret wird das gefährdete Gebiet nach Süden ausgeweitet und von bisher 157 auf 322 Quadratkilometer vergrößert. Die Pufferzone dehnt sich inzwischen auf den gesamten Landkreis Görlitz nördlich der A 4 aus. Das Gebiet erweitert sich von 605 auf 826 Quadratkilometer.
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping erklärte, dass es jetzt darum gehe, die nötigen Einzäunungen der neuen Gebiete vorzunehmen, diese auf infiziertes Fallwild abzusuchen und die tierseuchenrechtliche Entnahme zu beginnen. Als Sofortmaßnahme werde der Fundort des infizierten Tieres mit einem mobilen Zaun in einem Radius von rund drei Kilometern abgegrenzt, um ein mögliches Versprengen weiterer infizierter Tiere zu vermeiden.
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