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Marco Eberle im Interview

Kommt nun das Insektenschutzgesetz?

Vor der geplanten Entscheidung im Bundestag am 10. Februar 2021 fragten wir Marco Eberle nach dem aktuellen Stand zur Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz. Würde das geplante Gesetzespaket das Biodiversitäts-Stärkungsgesetz in Baden-Württemberg konterkarieren? Was unternimmt der Bauernverband zum Erhalt des kooperativen Artenschutzes im Land? Dazu äußert sich der Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) gegenüber BWagrar.
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  Marco Eberle ist Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV)
Marco Eberle ist Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV)Krehl
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Marco Eberle im Interview

Kommt nun das Insektenschutzgesetz?

Marco Eberle ist Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV). Vor der Entscheidung im Bundestag diese Woche fragten wir ihn nach dem aktuellen Stand zur Umsetzung des Aktionsprogramm Insektenschutz. Würde das geplante Gesetzespaket das Biodiversitäts-Stärkungsgesetz in Baden-Württemberg konterkarieren? Was unternimmt der Bauernverband zum Erhalt des kooperativen Artenschutzes im Land? Dazu äußert sich Eberle gegenüber BWagrar.

 


BWagrar: Herr Eberle, wie belastend sind die Vorschläge des Bundesumweltministeriums zur rechtlichen Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz?

Eberle: Zunächst möchte ich nochmals betonen, die Stärkung des Insektenschutzes wird von der Landwirtschaft grundsätzlich unterstützt. Wir anerkennen unseren Teil der Verantwortung und werden die Förderung der Biodiversität in Zukunft noch intensivieren. Allerdings dürfen Regelungen nicht auf Kosten der heimischen Land- und Forstwirtschaft gehen.

Der Regierungsentwurf sieht ein Verbot von Herbiziden und Insektiziden für Grünland in FFH-Gebieten vor. FFH-Ackerflächen sollen zunächst für drei Jahre von einem Verbot verschont bleiben und Anreize für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel geschaffen werden. Wein-, Obst-, Hopfen- und Gemüsebau sowie Saatguterzeugung und Pflanzenzüchtung sollen grundsätzlich ausgenommen werden. Streuobstbestände sollen unter Schutz gestellt werden, was ebenfalls deren Nutzung erschweren würde. Das Gesetzespaket schränkt die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen also stark ein. Ein partnerschaftlicher Weg sieht anders aus.

BWagrar: Inwiefern konterkarieren die geplanten gesetzlichen Auflagen den kooperativen Artenschutz in Baden-Württemberg?

 

„Mit dem Biodiversitäts-Stärkungsgesetz haben wir eine gute Grundlage für den Artenschutz mit der Landwirtschaft. Diese darf nicht beschädigt werden.“

 

Eberle: In Baden-Württemberg stärkt das Biodiversitäts-Stärkungsgesetz den Artenschutz, macht der Landwirtschaft ein Angebot und ist gesellschaftlich anerkannt. Diese sorgfältig austarierte Lösung darf nicht beschädigt werden.

Wir begrüßen es sehr, dass sich unsere grün-schwarze Landesregierung aus diesem Grund frühzeitig gegen den Kurs der Bundesregierung ausgesprochen hat.

BWagrar: Was unternimmt der Bauernverband?

Eberle: Präsident Rukwied hat in zahlreichen Gesprächen Korrekturen und einen kooperativen Weg eingefordert. Die Bauern haben ihren Unmut mit Demonstrationen auf die Straße getragen.

In einem gemeinsamen Brief haben die Landespräsidenten und rund 90 Kreisvorsitzenden Bundeskanzlerin Merkel die hohe Betroffenheit der Betriebe verdeutlicht. Die Bauernverbände Baden-Württembergs haben in einem Schreiben mit weiteren Verbänden eine Kursänderung des Bundes eingefordert. Bei den entscheidenden Regierungsgesprächen haben der DBV und die Landesverbände durch Aktionen Druck gemacht.

Der Landesbauernverband hat seine Mitglieder aufgerufen, ihre Betroffenheit in Kurzvideos darzustellen. Mit rund 50 Videos haben wir die SPD-Abgeordneten Baden-Württembergs aufgefordert, Bundesministerin Schulze klar zu machen, dass sie mit ihren Vorschlägen die im Land gestartete Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz opfert.

Die Bundesregierung darf nicht weiter auf Ordnungsrecht setzen, sondern muss sich sehr klar zum kooperativen Naturschutz bekennen. Beim Regierungsentwurf sind substanzielle Nachbesserungen nötig.

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