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Insektenschutzpaket beschlossen

Aus für Glyphosat

Bundestag und Bundesrat haben ein umfassendes Maßnahmenpaket für den Insektenschutz beschlossen: Das Insektenschutzgesetz des Bundesumweltministeriums. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, übt anlässlich der Verabschiedung des Insektenschutzpakets im Deutschen Bundestag und Bundesrat deutliche Kritik: „Mit diesem verfehlten Insektenschutzpaket drohen den Landwirten jetzt pauschale Pflanzenschutzverbote.

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Jonas Klein
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Es war ein zähes Ringen, doch nun wurde das Insektenschutzgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Unter anderem durch die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.

Der Bundesrat stimmte hier über die Beschränkung für den Glyphosateinsatz ab. Die Anwendung von Glyphosat im Ackerbau und auf Grünland darf künftig nur noch erfolgen, wenn es keine alternativen Möglichkeiten gibt, zum Beispiel bei schwer zu bekämpfenden Unkräutern oder auf erosionsgefährdeten Flächen. Gänzlich verboten ist die Anwendung auf Flächen, die der Allgemeinheit dienen sowie im Haus- und Kleingartenbereich.

Zulassungsverbot ab 2024

Nach dem Auslaufen der EU-Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat Ende 2022 und einer anschließenden einjährigen Abverkaufs- und Aufbrauchfrist dürfen dann ab 2024 keine nationalen Zulassungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mehr erteilt und diese Mittel auch nicht mehr angewendet werden.

In der Verordnung umgesetzt werden außerdem die Pflanzenschutzmaßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz (API). Die bereits bestehenden Anwendungsverbote für bestimmte Pflanzenschutzmittel etwa in Nationalparks oder Naturschutzgebieten werden um Herbizide und bestimmte Insektizide erweitert. Beim Ackerbau soll durch freiwillige Maßnahmen eine Reduzierung der Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel erreicht werden. Ausgenommen von der Regelung sind der Garten-, der Obst- und Weinbau, die Saatgut- und Pflanzgutvermehrung und der Hopfenanbau. Außerdem wird ein allgemeiner Abstand zu Gewässern für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgelegt.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, übt anlässlich der Verabschiedung des Insektenschutzpakets im Deutschen Bundestag und Bundesrat deutliche Kritik: „Mit diesem verfehlten Insektenschutzpaket drohen den Landwirten jetzt pauschale Pflanzenschutzverbote. Das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung war von Beginn an falsch ausgerichtet, da wesentliche Gefährdungsursachen für Insekten ausgeklammert wurden, hauptsächlich auf Auflagen und Ordnungsrecht und einseitig auf Verbote von Pflanzenschutzmitteln gesetzt wurde.“ Damit werde Landwirtschaft in Schutzgebieten in Frage gestellt. „Dies ist ein massiver Vertrauensverlust und eine schwere Hypothek für den kooperativen Naturschutz“, so Bauernpräsident Rukwied.

Die Länder müssten jetzt einerseits gemeinsam mit der Landwirtschaft kooperative Vereinbarungen zum Insektenschutz in Schutzgebieten treffen, um den betroffenen Betrieben eine Perspektive für ihre Produktion von heimischen Nahrungs- und Futtermitteln zu erhalten. Andererseits seien die Länder gefordert, den finanziellen Erschwernisausgleich in allen nationalen und europäischen Schutzgebieten vorzusehen, wenn zum Schutz von Insekten die Bewirtschaftung eingeschränkt werde. Immerhin habe der massive Einsatz der Agrarpolitiker der Unionsfraktion im Rahmen der Beratungen zum Bundesnaturschutzgesetz dafür gesorgt, dass die bestehenden Möglichkeiten zum Ausgleich für betroffene Landwirte deutlich ausgeweitet wurden. Andererseits habe es bei der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung massive Vorbehalte gegen verbindliche Regelungen zur Kooperation, zum Erschwernisausgleich und für kooperative Länderregelungen gegeben. Der geplante neue Fördergrundsatz in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz für einen Erschwernisausgleich für die Auflagen im Pflanzenschutzrecht könne zwar in Teilen helfen, stelle aber keinen Anspruch dar, klammere Naturschutzgebiete aus und könne ohnehin nicht über den grundsätzlichen Konstruktionsfehler des Insektenschutzpaketes hinwegtäuschen. „Wir müssen feststellen, dass die Protokollerklärung aus dem Bundeskabinett nicht vollständig umgesetzt wurde“, so Joachim Rukwied.

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