Landesweites Gutachten vorgestellt
„Die teilweise verheerenden Auswirkungen der Trockenjahre 2018 bis 2020 in den Wäldern zeigen, wie wichtig die Anpassung der heimischen Wälder an den Klimawandel ist. Der Waldumbau hin zu klimaresistenten Mischwäldern ist eine große Herausforderung, die nur durch gemeinsames zielgerichtetes Handeln von Forstwirtschaft und Jagd bewältigt werden kann“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL am 18. Mai in Stuttgart, zur landesweiten Auswertung zum Forstlichen Gutachten 2021, das im Landes-Jagdbeirat vorgestellt wurde.
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Die landesweite Auswertung belege, dass eine natürliche Verjüngung der meisten Baumarten in der überwiegenden Zahl der baden-württembergischen Jagdreviere möglich ist und nicht durch Rehwildverbiss gefährdet sei. Allerdings stelle sich die Situation bei der Eiche kritisch dar. Als wärmeliebende, weniger trockenheitsempfindliche und außerdem im Hinblick auf die Biodiversität sehr wertvolle Baumart sei die Eiche eine der wichtigsten Zukunftsbaumarten.
Eichenverjüngung nur mit Schutz möglich
Dass rund 85 Prozent der Eichenverjüngungen einer starken oder mittel staken Verbissintensität durch Rehwild ausgesetzt sind, zwinge zum Handeln.„Aus Revieren, in denen die Eichenverjüngung gelingt, lassen sich Wege zum Erfolg ableiten“, unterstrich Hauk. „Es zeigt sich, dass Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer als Verpächter der Jagdreviere die jagdlichen und waldbaulichen Ziele in ihren Wäldern mit den Jägerinnen und Jägern besser abstimmen müssen“ betonte Minister Hauk. Dazu habe das Ministerium Runde Tische Waldumbau und Jagd initiiert,die Lösungsstrategien hierfür entwickeln. Darüber hinaus würden derzeit im Wildtierportal Baden-Württemberg auch digitale Werkzeuge zur besseren Abstimmung vonwaldbaulichen Verjüngungszielen und Rehwildbejagung entwickelt werden. https://www.wildtierportal-bw.de/de
Trends aus den Vorjahren wurden bestätigt
Mit diesen Ergebnissen hätten sich die in den landesweiten Auswertungen der Forstlichen Gutachten von 2009 und 2012 festgestellten Trends auch 2015 fortgesetzt. Die Erhebungsjahre 2009, 2012 und 2015 würden sich hinsichtlich der festgestellten Verbissintensität und der Einschätzung, ob die waldbaulichen Ziele erreicht werden können, nicht grundlegend unterscheiden. Fortschritte sollen hier durch einen intensiveren Dialog zwischen den Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern als jagdrechtsinhabenden Personen und den Jägerinnen und Jägern erzielt werden.
Hintergrund: In Baden-Württemberg ist das Forstliche Gutachten ausdrücklich als ein landesweites, jagdrevierbezogenes Schätzverfahren konzipiert und hat sich seit über 35 Jahren bewährt.
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