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Gemeinsame Agrarpolitik 2023 bis 2027

EU genehmigt deutsche GAP-Pläne

Die Europäische Kommission hat heute den deutschen GAP-Strategieplan genehmigt. Damit ist nun auch formell die EU-rechtliche Grundlage für die Agrarförderung in Deutschland ab 2023 Jahr von der EU-Kommission bestätigt.

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Silvia Rueß
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Die Genehmigung durch die EU-Kommission bedeutet den Startschuss für die nationale Umsetzung der GAP ab 2023. Künftig stehen in Deutschland jährlich rund 6,0 Milliarden Euro an EU-Mitteln für ein nachhaltiges und resilientes Agrar- und Ernährungssystem sowie für attraktive ländliche Räume zur Verfügung.

Um die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans zu flankieren, wird ein nationaler Begleitausschuss von Wirtschaft-, Sozial- und Umweltpartnern eingerichtet. Bereits im Dezember wird der Ausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen.

Der Genehmigung war ein intensiver informeller Austauschprozess von Bund und Ländern mit der Europäischen Kommission vorangegangenen, in dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den GAP-Strategieplan auf Basis der Brüsseler Anmerkungen in den letzten Monaten insbesondere beim Klima- und Umweltschutz sowie dem Erhalt der Biodiversität nachjustiert hat. Parallel wurde die Anpassung des nationalen Rechts in die Wege geleitet, damit dieses zum Start der neuen Förderperiode am 1. Januar 2023 ebenfalls in Kraft ist. Am 25. November werden die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung im Bundesrat behandelt.

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