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FAKT II-Förderantrag

Letzte Chance: Antragstellung bis 15. Februar verlängert

Seit 8. Dezember 2022 läuft die Antragsfrist für den FAKT-II-Förderantrag. Eigentlich hätte er am 31. Januar geendet. Das Ministerium Ländlicher Raum hat die Antragsfrist nun bis 15. Februar verlängert.

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JONAS KLEIN
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Damit die Landwirtinnen und Landwirte ihren Einstieg in die FAKT-II Förderung gut vorbereiten können und der Einstieg auch für bisher noch unschlüssige Betriebsinhaber möglich sei, hat das MLR den Antragszeitraum über den 31. Januar 2023 hinaus verlängert.

Das Ministerium Ländlicher Raum hat einige Informationen dazu zusammengestellt. Der Antrag kann gestellt werden auf https://fiona-u.landbw.de/fiona/pages/login.xhtml nach Eingabe von Betriebsnummer und PIN. Aufgepasst: Die Adresse ist nicht die gleiche wie die für den FAKT I-Antrag des vergangenen Jahres.

Der FAKT II-Förderantrag für das Antragsjahr 2023 kann über das FIONA-System im Zeitraum ab der 49. Kalenderwoche vom 8. Dezember 2022 bis 15. Januar 2023 gestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der FAKT II-Förderantrag zwingend vor Ablauf des genannten Zeitraums abgeschlossen an die Verwaltung übertragen sein muss.

Mit Beginn der neuen Förderperiode ändert sich die Antragstellung. Die Antragstellung für FAKT II erfolgt dabei zweistufig:

  •  Im Dezember/Januar ist der Förderantrag zu stellen.
  •  Der Auszahlungsantrag folgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrags im Frühjahr des Antragsjahres. Mit dem späteren FAKT II-Auszahlungsantrag im Gemeinsamen Antrag können keine neuen Maßnahmen oder Erweiterungen mehr beantragt werden.

Förderanträge und Auszahlungsanträge werden getrennt bewilligt. Im Förderbescheid werden neue Verpflichtungen, ab 2024 auch Erweiterungen und Umstiege der beantragten FAKT II-Maßnahmen und ggf. Neuverpflichtungen festgelegt.

Mit dem Auszahlungsbescheid werden die Zahlungen der beantragen FAKT II-Maßnahmen gewährt und ggf. Absenkungen und das Beenden von Verpflichtungen beschieden. Die Antragstellung erfolgt für den Förderantrag, wie für den Auszahlungsantrag, über das Antragsprogramm FIONA.

Folgende Anlagen sind bereits im Rahmen des FAKT II-Förderantrags einzureichen, sofern die entsprechenden FAKT II-Maßnahmen beantragt werden:

Anlagen für den FAKT II-Förderantrag - falls beantragt wird
Anlagen zu Abschnitt in Fiona
Öko-Kontrollvertrag bei erstmaliger Beantragung oder bei Wechsel der Kontrollstelle FAKT II D2
Milchgeldabrechnung/Bestätigung Molkerei FAKT II G1
Formblatt "Tiergerechte Mastschweinehaltung - Einstiegsstufe" mit Anlagen (Lageplan, Stall- und Buchtenpläne, exemplarischer Möblierungsplan Bucht) FAKT II G2.1
Formblatt "Tiergerechte Mastschweinehaltung - Premiumstufe" mit Anlagen (Lageplan, Stall- und Buchtenpläne, exemplarischer Möblierungsplan Bucht) FAKT II G2.2
Formblatt "Tiergerechte Haltung von Masthühnern - Einstiegsstufe" mit Anlagen (Lageplan, Stall- und Abteilpläne, exemplarischer Möblierungsplan Abteil) FAKT II G3.1
Formblatt "Tiergerechte Haltung von Masthühnern - Premiumstufe" mit Anlagen (Lageplan, Stall- und Abteilpläne, exemplarischer Möblierungsplan Abteil) FAKT II G3.2
Formblatt "Tiergerechte Haltung von Masthühnern - Premiumstufe Variante Bruderhahn" mit Anlagen (Lageplan, Stall- und Abteilpläne, exemplarischer Möblierungsplan Abteil) FAKT II G3.3
Formblatt "Tiergerechte Junghühneraufzucht von Zweinutzungshuhnrassen“ (mit den Anlagen Lageplan, Stall- und Abteilpläne, exemplarischer Möblierungsplan Abteil) FAKT II G4.1
Formblatt "Tiergerechte Haltung von Legehennen von Zweinutzungshuhnrassen“ (mit den Anlagen Lageplan, Stall- und Abteilpläne, exemplarischer Möblierungsplan Abteil) FAKT II G4.2
Formblatt "Tiergerechte Ferkelerzeugung - Premiumstufe“ (mit den Anlagen Lageplan, Stall- und Abteil- bzw. Buchtenpläne für alle Haltungsbereiche sowie exemplarischer Möbilierungsplan für die beantragten Bereiche) FAKT II G5
Formblatt "Tiergerechte Ferkelaufzucht – Premiumstufe" (mit den Anlagen Lageplan, Stall- und Buchtenpläne mit Belegungszahlen sowie exemplarischer Möblierungsplan Bucht) FAKT II G6

 

Die aktualisierte FAKT II-Broschüre mit wichtigen allgemeinen Informationen sowie Hinweisen für die jeweiligen FAKT II-Maßnahmen und die Antragstellung kann im Internet unter folgendem Link aufgerufen werden: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/FAKT-II

Die bisher unter Vorbehalt dargestellten Prämienhöhen und Anforderungen der jeweiligen Maßnahmen wurden inzwischen von der EU-Kommission genehmigt.

Weitere Informationen zu FIONA können unter folgendem Link aufgerufen werden: www.fiona-antrag.de.

 

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