Der Rahmen fürs Förderprogramm steht
Nachdem die Voraussetzungen für das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung im Bundeshaushalt geschaffen wurden, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vergangene Woche die Eckpunkte zur Ausgestaltung des Programms vorgelegt. Es umfasst eine Milliarde Euro als Anschubfinanzierung. Derzeit ist eine Laufzeit von zehn Jahren geplant.
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Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung soll Investitionen in zukunftsfeste Stallbaumaßnahmen fördern, heißt es aus dem BMEL. Darüber hinaus sollen auch die laufenden Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung entstehen, gefördert werden. Neben haltungsbezogener Kriterien werden insbesondere auch Tierwohlindikatoren berücksichtigt. Damit das ganze schnell auf die Beine kommt wurden etliche Vorschläge der Borchert-Kommission übernommen und da derzeit besonders die Schweinehaltung unter der Unsicherheit und den Mehrkosten leidet, soll mit der Unterstützung für die Schweinehaltung begonnen werden.
Die Eckpunkte
Gefördert werden soll grundsätzlich die Einhaltung von Tierhaltungsstandards, die deutlich über den zwingenden gesetzlichen Vorgaben liegen. Die Förderung soll zunächst in der Schweinehaltung angeboten werden – konkret für Sauen, Absatzferkel und Mastschweine. Förderfähig sind hier sowohl tier- und umweltgerechter Stallneubauten aber auch Stallumbauten. Das heißt, es geht um zukunftsfeste Ställe, die Platz bieten und einen Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Freiland bieten. Vorgesehen ist ein Fördersatz von 50 Prozent, der auf die tatsächlichen Gesamtbaukosten angewendet werden soll. In Summe ist der maximale Fördersatz allerdings auf maximal 600.000 Euro pro Betrieb gedeckelt.
Gefördert werden sollen auch laufende Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Haltung von Schweinen verursacht werden. Diese Mehrkosten sollen auf der Grundlage eines typischen Betriebs ermittelt werden. Es ist vorgesehen, auf diesen Pauschalbetrag einen Fördersatz von 65 Prozent anzuwenden. Die Überwachung der Einhaltung der Standards sollen bürokratiearm und mit schlanken staatlichen Verwaltungsstrukturen umgesetzt werden. Das BMEL will hier auf bereits bestehende Initiativen und Strukturen aufbauen: Es sollen Organisationen und Kontrollstrukturen anerkannt werden können, wenn sie die Einhaltung der geforderten Kriterien durch ihre Mitglieder beziehungsweise Teilnehmer sicherstellen. Dieses System soll durch eine Kontrolle der Kontrolle abgerundet werden.
Das BMEL strebt dabei Regelungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren an. In die Förderung sollen grundsätzlich nur die Betriebe einbezogen werden, die über eine Flächenausstattung verfügen, die dem Tierbestand entspricht (max. 2,0 GV/ha). Bei der Berechnung der Viehbesatzdichte können Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen angerechnet werden. Auch diese Bedingung der Förderung ist eine unmittelbare Umsetzung des Koalitionsvertrages, hier wurde festgelegt, dass die Entwicklung der Tierbestände sich an der Fläche orientieren soll. Das Bundesprogramm soll durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verwaltet werden.
Die Eckpunkte sollen nun den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt werden. Parallel werden Förderrichtlinien erarbeitet. Ist das Programm erfolgreich bei der EU-Kommission notifiziert, soll es zum Herbst 2023 starten.
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