430 Millionen Euro für den EU-Agrarsektor
Die Europäische Kommission schlägt vor, zusätzliche EU-Mittel für landwirtschaftliche Betriebe in der EU zu mobilisieren – insgesamt 430 Millionen Euro. Ein Teil davon, ein Paket über 100 Millionen Euro, ist bereits von den Mitgliedstaaten genehmigt.
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Bei der Unterstützung geht es um Höfe, die von widrigen Witterungsverhältnissen, hohen Betriebsmittelkosten und unterschiedlichen Markt- und Handelsfragen betroffen sind. Die Zahlungen sollen bis zum 31. Dezember 2023 geleistet werden. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission Einzelheiten für die Umsetzung mitteilen – Berechnung der Beihilfe etwa, Maßnahmen gegen Wettbewerbsverzerrung und Überkompensation.
Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski betonte, „die Landwirtschaftgehört zu den ersten Sektoren, die von der Klima-, Wirtschafts- und geopolitischen Krise betroffen sind. Trotz der Liquiditätsprobleme und Schwierigkeiten, insbesondere in bestimmten Sektoren und Mitgliedstaaten, setzen die landwirtschaftlichen Erzeuger in der EU weiterhin jeden Tag alles daran, sichere und hochwertige Lebensmittel zu erzeugen. Sie verdienen unsere Unterstützung und Anerkennung.“
Engpässe in Osteuropa
Die Kommission hatte das Unterstützungspaket Anfang Mai vorgeschlagen, es wurde nun von den Mitgliedstaaten genehmigt und sieht Mittel für Bulgarien (9,77 Millionen Euro), Ungarn (15,93 Millionen Euro), Polen (39,33 Millionen Euro), Rumänien (29,73 Millionen Euro) und die Slowakei (5,24 Millionen Euro) vor. Landwirtinnen und Landwirten aus diesen EU-Staaten sind mit logistischen Engpässen konfrontiert, infolge umfangreicher Einfuhren bestimmter Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der Ukraine. Die außergewöhnlichen und befristeten Präventivmaßnahmen (für eine begrenzte Anzahl von Erzeugnissen aus der Ukraine) treten am 2. Mai in Kraft und werden bis zum 15. September 2023 schrittweise eingestellt.
Größte Summen für Italien, Frankreich und Deutschland
Das Paket sieht außerdem vor, dass 330 Millionen Euro aus dem GAP-Haushalt an Landwirtinnen und Landwirte in 22 Mitgliedstaaten fließen. Die Mitgliedstaaten können diese EU-Unterstützung mit nationalen Mitteln aufstocken, und zwar um bis zu 200 Prozent.
Knapp 36 Millionen der 330 Millionen Euro sind für Höfe in Deutschland vorgesehen. Auf Italien sollen rund 60 Millionen Euro entfallen, auf Frankreich 53 Millionen Euro. Weitere Empfängerländer: Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden.
Die Mitgliedstaaten hatten der Kommission ihre Einschätzungen zu den Schwierigkeiten ihres jeweiligen Agrarsektors mitgeteilt. Über die Maßnahme wird von den Mitgliedstaaten auf der nächsten Sitzung des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte abgestimmt.
Weitere Unterstützungsmaßnahmen
Bauern und Bäuerinnen, die von widrigen Witterungsverhältnissen betroffen sind, sollen auch noch durch mehrere andere Maßnahmen unterstützt werden. Dazu gehört etwa die Möglichkeit höherer Vorschusszahlungen aus GAP-Mitteln. Die Kommission schlägt vor, dass den Höfen ab Mitte Oktober bis zu 70 Prozent ihrer Direktzahlungen und 85 Prozent von Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zusammenhang mit Flächen und Tieren zur Verfügung stehen. Das soll ihre Liquiditätssituation verbessern. Sie sollen auch die Möglichkeit bekommen, ihre GAP-Strategiepläne zu ändern. So könnenGAP-Mittel in Investitionen umgelenkt werden, die das Produktionspotenzial wiederherstellen. Die von den nationalen Regierungen in diesem Rahmen vorgenommenen Änderungen werden nicht auf die Höchstzahl der zulässigen Änderungen angerechnet. Ebenso wird die Flexibilität bei der Durchführung der sektorspezifischen Programme für Wein sowie Obst und Gemüse gewährt. So können Begünstigte ihre Maßnahmen besser an die derzeitige Marktlage anpassen.
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