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Neuzulassung von Glyphosat

Keine Probleme für Mensch und Tier erkannt

Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einer ersten Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt keine kritischen Problembereiche festgestellt.

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Rueß
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Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) habe alle vorliegenden Unterlagen geprüft und "bei der Risikobewertung des Wirkstoffs Glyphosat keine kritischen Problembereiche ermittelt, die in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier oder die Umwelt Anlass zu Bedenken geben", heißt es von Seiten der Behörde.

Laut EFSA werde ein Problem als kritisch definiert, wenn es alle vorgeschlagenen Verwendungen des zu bewertenden Wirkstoffs betrifft und somit einer Genehmigung oder deren Erneuerung entgegensteht. Allerdings konnten nicht alle Fragen abschließend geklärt werden, beispielsweise, die Bewertung einer der Verunreinigungen in Glyphosat, die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen. Abschließende Informationen fehlen demnach auch zur Feststellung der Toxizität bei Pflanzenschutzformulierungen auf der Basis von Glyphosat.

„Die Risikobewertung und das Peer-Review von Glyphosat sind das Ergebnis der Arbeit von Dutzenden von Wissenschaftlern der EFSA und der Mitgliedstaaten in einem Verfahren, das sich über drei Jahre erstreckte. Das Verfahren basiert auf einer Bewertung Tausender von Studien und wissenschaftlichen Artikeln und umfasst auch wertvolle Beiträge, die während der öffentlichen Konsultation gesammelt wurden“, erklärte der Leiter der für die Erstellung von Risikobewertungen zuständigen Abteilung der EFSA, Guilhem de Seze.

Die EFSA stellt den Bericht nun der Europäische Kommission und den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung, die diese Erkenntnisse in der nächsten Phase des Verfahrens zur Erneuerung der Genehmigung berücksichtigen sollten. Glyphosat ist derzeit bis zum 15. Dezember 2023 für die Verwendung in der EU zugelassen. Die Risikobewertung durch die Mitgliedstaaten und das anschließende Peer-Review durch die EFSA wurden im Rahmen des rechtlichen Verfahrens zur Wiedergenehmigung für seine Verwendung in Europa durchgeführt.

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