Bewilligungen im IuZ-Programm gestoppt
Wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist vom Bundesministerium der Finanzen eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt worden. Daher darf die Landwirtschaftliche Rentenbank aktuell keine neuen Bewilligungen im Investitionsprogramm Landwirtschaft (IuZ) ausstellen. Das meldet die Bank auf ihrer Homepage am 24. November.
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Alle bereits ausgestellten Bewilligungen sind von der Sperre nicht betroffen. Hier können weiter Auszahlungsanträge eingereicht werden. Sobald es weitere Informationen gibt, wird dies auf der Homepage bekannt gegeben, so die Rentenbank. Der Eintrag auf der Homepage am 8. November lautete: Das Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL ist ein großer Erfolg und unterstreicht ein weiteres Mal die Bereitschaft der landwirtschaftlichen Unternehmen, in moderne umwelt- und klimafreundliche Technik zu investieren. Das Programm endet gemäß Richtlinie im Jahr 2024. Aufgrund der Haushaltssituation wurde beschlossen, kein weiteres Interessenbekundungsverfahren mehr durchzuführen. Zunächst werden die bereits vorliegenden Antragstellungen für die Bewilligung der noch bis zum Programmende zur Verfügung stehenden Fördermittel genutzt. Die Bewilligung der Anträge wird durch die Landwirtschaftliche Rentenbank schnellstmöglich erfolgen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die antragstellenden landwirtschaftlichen Unternehmen ihre Investition möglichst noch bis Ende 2024 auszahlungswirksam abschließen können.
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