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Wirkstoff Glyphosat

Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung neu geregelt

Das Bundeskabinett hat heute die neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung gebilligt. Die Verordnung regelt den nationalen Umgang mit dem Wirkstoff Glyphosat.

Veröffentlicht am
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Silvia Rueß
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Die EU-Kommission hatte Glyphosat im Dezember 2023 nach kontroversen Diskussionen – und ohne die qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten – für weitere zehn Jahre zugelassen. Mit der neuen Verordnung werden nun bestehende Einschränkungen rechtssicher festgeschrieben.

So ist Glyphosat in Deutschland grundsätzlich unter anderem in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten untersagt. Auch im Ackerbau bleiben etwa die Vorsaat-, die Stoppel- und die Nacherntebehandlung verboten, genauso wie der flächige Einsatz im Grünland.

Im Jahr 2021 war in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein vollständiges Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 festgeschrieben worden. In der Folge der Entscheidung der EU-Kommission wäre dieses nationale Verbot europarechtswidrig geworden und musste geändert werden. Auch die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen wären zum 1. Januar 2024 außer Kraft getreten. Mit einer Eilverordnung sorgte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für eine übergangsweise Anpassung der Rechtslage. Die jetzige Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung schafft dauerhafte Rechtssicherheit.

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