Alternative gefordert
Im Streit um das „Erntegut-Urteil“ des Bundesgerichtshofs (BGH) haben sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Agrarhandel (DAH) auf eine gemeinsame Position geeinigt. Sie fordern eine unbürokratische Alternative.
von age erschienen am 01.07.2024„Die Verbände halten es für kontraproduktiv, dass die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) das Erntegut-Urteil dazu verwendet, den Agrarhandel in eine Art Kontrollfunktion für die Züchter zu drängen“, heißt es in einer gemeinsamen Position des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) und dem Agrarhandel (DAH). Das von der STV vorgeschlagene Datenbank-System sei „überdimensioniert“ und stehe in keinem „adäquaten Verhältnis zum angestrebten Nutzen“.
Der Bundesgerichtshof hatte vor einigen Wochen entschieden, dass Landhandel und Mühlen überprüfen müssen, ob das von ihnen angenomme Erntegut ordnungsgemäß gemeldet wurde, anderenfalls gelte die Ware als „illegal“. Ob und wie Nachweise erfolgen sollen, ist derzeit in der Diskussion.
DBV, DRV und DAH warnen in dem Positionspapier daher vor einem möglicherweise fehlerhaften und unter Zeitdruck erfolgenden Start der Datenbank noch zur Ernte dieses Jahres. An die Züchter appellieren DBV, DRV und DAH, „im Sinne einer weiterhin guten Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Handel und Züchtung angemessen mit der Situation in der Ernte 2024 umzugehen“. Es müssten gemeinsam unbürokratische und umsetzungsfähige Alternativen gefunden werden. Anerkannt wird von den Verbänden, dass die Landwirtschaft eine leistungsfähige und mittelständisch geprägte Pflanzenzüchtung brauche. Diese müsse sich durch Lizenz- und Nachbaugebühren finanzieren. Landwirte, die Z-Saatgut verwenden, ihren Nachbau ordnungsmäßig melden oder alternative Sorten anbauen, seien daher „auf der sicheren Seite“.
Eingeräumt wird, dass der Handel gemäß dem BGH-Urteil verpflichtet ist, sich bei der Landwirtschaft über die Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erkundigen. Die Landwirtschaft müsse sich im Gegenzug gegenüber dem Handel erklären. Einig sind sich die Verbände zudem darüber, „dass Verstöße gegen das Sortenschutzrecht finanzielle Konsequenzen in Form von Ansprüchen seitens der STV und in der Folge auch seitens des Handels nach sich ziehen können“. Landwirtschaft und Handel werden dazu aufgefordert, bei Streitfällen mit der STV zunächst gemeinsam in Gespräche einzutreten.
AbL gegen Vertragsstrafen
Mit deutlichen Worten haben sich erneut die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und die IG Nachbau gegen Vertragsstrafen in Lieferantenerklärungen positioniert. „Angedrohte Vertragsstrafen, die Annahmeverweigerung des Ernteguts und vielfache Klageverfahren gegen Landwirte sind nicht zu akzeptieren“, sagte am Dienstag (25.6.) der Geschäftsführer der IG Nachbau, Georg Janßen. Es sei bereits genug Verwirrung wegen inhaltlich unterschiedlicher Lieferantenerklärungen angerichtet worden, beklagte Janßen. AbL und IG Nachbau forderten den Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und die STV auf, „die Erkundigungspflicht durch den Agrarhandel bei der jetzigen Ernte auszusetzen.“ Es müsse zügig eine praktikable Lösung gefunden werden.
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