Wildwuchs auf dem Stoppelacker
Gekeimte Unkräuter, Ausfallgetreide oder Ausfallraps können mechanisch oder chemisch bekämpft werden. Je nach Standort, Leitunkräutern, weiterer Witterung und Folgekultur können unterschiedliche Ansätze optimal sein.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 29.07.2024Auf Flächen mit Ackerfuchsschwanz und Ausfallraps ist tendenziell eine sehr flache (~ 3 cm tief, zum Beispiel mit Strohstriegel) oder chemische Bekämpfung nach dem Auflaufen von Ackerfuchsschwanz bzw. des Ausfallrapses sinnvoll, um noch nicht gekeimte Samen an der Oberfläche zu halten. Werden Raps- oder Ackerfuchsschwanzsamen vergraben, gehen sie in die Keimruhe und werden später wieder hochgeholt. Durch die flache Bodenbearbeitung werden weitere Samen zum Keimen angeregt und können dann nach dem Auflaufen erneut bekämpft werden. Eine tiefere Bodenbearbeitung (Grubber, Pflug) kann dann noch vor der Aussaat der Folgekultur erfolgen.
Einfache Sommerfurche
Ist vor Mais oder Zuckerrüben im Folgejahr eine Zwischenfrucht geplant, kann eine Sommerfurche sinnvoll sein, um zum Beispiel Trespen und Wurzelunkräuter zurückzudrängen. Aus rechtlicher Sicht hat eine Sommerfurche zudem den großen Vorteil, dass kaum Einschränkungen aus dem Erosionsschutz gelten. Sofern die Folgekultur (1) keine Reihenkultur mit einem Reihenabstand von 45 Zentimetern oder mehr ist und (2) die Folgekultur unmittelbar gesät wird, das heißt im Regelfall innerhalb von vier Wochen nach dem Pflügen, gelten bei einer Sommerfurche gar keine Erosionsschutzauflagen wie zum Beispiel Pflügen quer zum Hang oder Ähnliches.
Bei glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln muss beachtet werden, dass zusätzlich zu den im Rahmen der Zulassung festgesetzten Anwendungsbestimmungen und Auflagen auch die Vorgaben der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gelten. Demnach ist der Einsatz in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten vollständig verboten.
Auf allen anderen Flächen ist eine Anwendung nach der Ernte zur Stoppelbehandlung nur zulässig:
- zur Bekämpfung von schwer bekämpfbaren Unkräutern wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke auf den betroffenen Teilflächen, oder
- zur flächigen Bekämpfung von Unkräutern und Ausfallkulturen auf erosionsgefährdeten Ackerflächen.
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