
Weiterer ASP-Fall in hessischem Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist bei einem weiteren Wildschwein im hessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg nachgewiesen worden. Eine Försterin hatte den Kadaver am Dienstag vergangener Woche in einem Waldstück bei Ober-Ramstadt aufgefunden. Eine entnommene Probe wurde daraufhin zum Hessischen Landeslabor nach Gießen geschickt und am Freitagmorgen vergangener Woche als positiv zurückgemeldet.
von Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) Quelle Pressemitteilung Hessisches Landwirtschaftsministerium (HMLU) erschienen am 05.08.2024Neue Sperrzonen I und II werden ausgewiesen
Wegen der geographischen Lage des neuen Fundes inmitten des hessischen Landkreises Darmstadt-Dieburg weist das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) neue Sperrzonen I und II aus. Der genaue Verlauf werde derzeit in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und den zuständigen Behörden im Landkreis festgelegt. Zudem werde der Landkreis kurzfristig eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese bilde die Rechtsgrundlage, die auch die gültigen Restriktionen bezüglich der Öffentlichkeit, der Jägerschaft und der Landwirtschaft regelt.
Oberstes Gebot bleibt die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln
Alle beteiligten staatlichen Institutionen und Ebenen arbeiteten weiterhin mit Hochdruck daran, die Verbreitung des ASP-Virus zu begrenzen. Mittlerweile wurden über 35.000 Hektar Fläche sowohl mit Hunden als auch mit Drohnen abgesucht. Dabei wurden über 345 Wildschweinkadaver aufgefunden. Von diesen wurden 79 positiv getestet. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Nachbarländern, den betroffenen Behörden und wissenschaftlichen Experten.
Darüber hinaus, so das HMLU, sei es von Bedeutung, dass auch die Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisteten. Für alle Gemarkungen innerhalb der Sperrzone II gelte demzufolge ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde. Zudem gilt ein Jagdverbot und für landwirtschaftliche Tätigkeiten gelten besondere Voraussetzungen. Die Maßnahmen dienten dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.