BMEL stellt Handreiche vor
Zur frühzeitigen Information über die Anwendung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, kurz EUDR (EU-Deforestation Regulation) genannt, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Ländern und Forstverbänden eine Hilfestellung an die Hand gegeben: Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Ländern wurde eine Handreiche erarbeitet, um eine rechtsichere und praktikable Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft zu ermöglichen, teilt das BMEL mit.
von Redaktion Quelle BMEL und AGDW erschienen am 03.09.2024Die Handreiche gebe einen allgemeinen Überblick über die Regelungen der EUDR, die für die heimische Erzeugung und Vermarktung von Holz von Bedeutung seien. Anhand von praxisnahen Beispielen, so das BMEL, werden konkrete Lösungswege für deren Umsetzung aufgezeigt. Damit soll der zurzeit beste Wissensstand dargestellt werden, wie eine praktikable Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft möglich sein kann. Das BMEL prüfe fortlaufend, wo es in der Handreiche Aktualisierungsbedarf gibt. Parallel setzt sich das BMEL in Brüssel für eine Verschiebung des Anwendungsstarts der EUDR ein, um eine effiziente, praktikable und bürokratiearme Anwendung sicherzustellen.
BMEL will längere Übergangsphase
Bereits im April habe man an die Europäische Kommission appelliert, die notwendigen Grundlagen für eine effiziente Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte zu schaffen. Das BMEL verfolgt den Stand der noch ausstehenden Arbeiten zur Umsetzung der EUDR in Brüssel mit großer Besorgnis – dazu gehört insbesondere das noch ausstehende Benchmarking, also die Risikoeinstufung der Länder. Bundesminister Özdemir hat daher beim Agrarrat im Juli die Europäische Kommission aufgefordert, den Anwendungsstart der EUDR zu verschieben – eine Entscheidung der Kommission steht noch aus. Das BMEL setzt sich auf EU-Ebene für eine Verlängerung der Übergangsphase ein. Die aufgetretenen Verzögerungen haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das eine angemessene Vorbereitung der Wirtschaft auf die planmäßige Anwendung der EUDR angesichts der knappen zeitlichen Vorgaben deutlich erschwert, heißt es.
Waldbesitzer lehnen BMEL-Handreiche ab
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW), die die Interessen der Waldeigentümer vertritt, hingegen lehnt die BMEL-Handreiche zur Anwendung der EUDR entschieden ab, heißt es bei der AGDW. Der Grund: Die BMEL-Handreiche sei weder eine rechtssichere Beschreibung von Anwendungsszenarien noch seien Erleichterungen für Waldbesitzende und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu erkennen.
Zu viele Fragen weiter ungeklärt
Für Forstbetriebe und Organisationen des Kleinprivatwaldes bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der EUDR, da zentrale Fragen der Umsetzung wie etwa zum Länderbenchmarking oder EU-IT-System weiterhin offen sind. In einer Stellungnahme hatte die AGDW bereits im Juni verdeutlicht, dass sie dem vorliegenden Entwurf der Handreiche nicht zustimmt. Dazu AGDW-Präsident Prof. Andreas W. Bitter: „Diese Position hat Bestand, da es weiterhin grundsätzlichen Klärungsbedarf hinsichtlich der nationalen Umsetzung der EUDR gibt und mit erheblichen bürokratischen Lasten für Waldbesitzende und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Zuge der Anwendung zu rechnen ist.“ Und: „Es ist widersinnig eine ‚Bedienungsanleitung‘ vorlegen zu wollen, wenn das Verfahren noch nicht fertig ist“.
Rechtssichere Umsetzung für Forstbetriebe unmöglich
Eines der ungeklärten Themen, insbesondere im Kleinprivatwald, ist die Geolokalisation, die in der Handreiche nur ungenügend und widersprüchlich beschrieben ist. Prof. Bitter kritisiert: “Wir haben in vielen Sitzungen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium über die Herausforderungen diskutiert und unsere Punkte immer wieder vorgetragen. Leider wurden diese mit Verweis auf die EU nur unzureichend berücksichtigt. Eine rechtssichere Umsetzung für Forstbetriebe und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse ist somit nicht möglich. Eine Verschiebung um nur ein halbes Jahr, die aktuell von der Bundesregierung angestrebt wird, erscheint völlig unzureichend.“
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