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Müller Gruppe

Müller zahlt ab Januar mehr

Die Müller Gruppe setzt weitere Akzente zur Marktstabilisierung. Mit Blick auf die neue ITW-Programmphase ab 2025 sichert sich die Müller Gruppe ihre süddeutsche Rohstoffbasis an hochwertigem ITW-Schweinefleisch, teilt das Unternehmen mit. Die teilnehmenden Mäster sollen bereits ab dem 1. Januar 2025 über vorgezogene, höhere und vertraglich zugesicherte ITW-Zuschläge mit attraktiven Regionalzuschlägen im Programm gehalten werden.

von Müller Gruppe Quelle Müller Fleisch erschienen am 29.10.2024
Leckeres Fleisch aus Süddeutschland: Die Müller-Gruppe setzt auf eine nachhaltige Produktion von Fleisch- und Fleischprodukten. © Screenshot/Matthias Borlinghaus
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Das bedeutet: Diese erhöhten Zuschläge in Verbindung mit dem „Müller Tiergesundheitsbonus“, „Müller Systemvertragsbonus“ und den Regionalzuschlägen ergeben ein Gesamtpaket von mehr als 10 Euro/pro Schwein. Diese Initiative der Müller Gruppe zeigt, dass Fleisch „Made in Germany“ und besonders in Süddeutschland einen hohen Stellenwert hat und auch behalten wird.

Schweinehalter sollen im ITW-Programm bleiben

„Trotz der erneut steigenden Haltungsvorgaben und somit auch zusätzlichen Aufwendungen ab 2025 für die teilnehmenden Mastbetriebe in der neuen ITW-Programmphase appellieren wir an unsere Schweinehalter, im ITW-Programm zu bleiben und sich aktiv dieser Herausforderung zu stellen“, so Geschäftsführer Stefan Müller. Fast der gesamte deutsche Lebensmitteleinzelhandel hat sich verpflichtet, ausschließlich Schweinefleisch und Fleischwaren produziert nach ITW-Kriterien anzubieten. Des Weiteren unterstützt die Müller Gruppe die bundesweite Initiative von Landwirtschaft und Handel „Gutes aus Deutscher Landwirtschaft“. Diese Herkunftskennzeichnung wurde für Agrarprodukte, die in Deutschland produziert und bis zum Endprodukt verarbeitet werden, entwickelt. Darauf haben sich die Mitglieder des ZKHL e.V. (Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft) verständigt. Mit dieser Kennzeichnung der Produkte aus heimischer Erzeugung wird dem Wunsch der Verbraucher nach Transparenz, auch hinsichtlich der eindeutigen Herkunftskennzeichnung der Produkte, nachgekommen. Außerdem wird damit ein weiterer Beitrag zur Stärkung der deutschen Landwirtschaft geleistet.

Marktzgang muss sichergestellt werden

Zahlreiche bekannte süddeutsche Eigenmarken des Handels, mit teilweise regionaler Herkunft, basieren auf ITW-Programmen. Diesen gemeinsamen Marktzugang und somit auch die süddeutschen Regionalzuschläge gilt es zu stabilisieren und zu sichern. Die Erzeugerorganisationen und der private Viehhandel unterstützen diese Initiative. Konkret ergibt sich aus dieser Initiative der Müller Gruppe die folgende Differenzierung: Mäster, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, sollen einen Aufschlag von 7,50 Euro/Mastschwein erhalten. Mäster, die zwar die neuen ITW-Standards einhalten, aber die Ferkel nicht ausschließlich von den ITW teilnehmenden Betrieben beziehen, sollen 6,50 Euro/Mastschwein erhalten. Auch zukünftig wird das Zuschlagspaket über neue Liefer- und Abnahmeverträge abgesichert. „Die jetzige ITW Programmphase 2 bietet Grundlage und Chance, dass auch in „geschlossenen“ Stallbauten dem Wunsch der Verbraucher nach mehr Tierwohl in Verbindung mit einer hohen Biosicherheit entsprochen werden kann“, so Stefan Müller.

Engagement für „Süddeutsches Schwein“

Bereits vor Jahren hatte die Müller Gruppe mit erheblichem finanziellem Aufwand zum Beispiel den „Regionalpakt für das süddeutsche Schwein“ und den „Tiergesundheitsbonus“ ins Leben gerufen und vergütet. Zudem wurde bereits vor geraumer Zeit eine Nachhaltigkeitsinitiative gestartet, welche heute in verschiedenen Projekten in ganz Süddeutschland vorangetrieben wird. Damit wird die heimische Landwirtschaft im süddeutschen Raum maßgeblich durch die Müller Gruppe unterstützt.

ITW-Kriterien für die Schweinemast werden angepasst

Im Zuge der Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung werden die ITW-Kriterien für die Schweinemast ab Januar 2025 an die Stufe „Stall + Platz“ der staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsverordnung angepasst. Dementsprechend müssen ab Januar 2025 dann 12,5 Prozent statt bisher 10,0 Prozent mehr Platzangebot für die Tiere bei den teilnehmenden Mästern als gesetzlich vorgeschrieben eingehalten werden. Zusätzlich müssen auf einer Liste von neun Kriterien zur Buchtenstrukturierung drei weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Die detaillierte Auflistung der möglichen Maßnahmen zur Umstrukturierung kann dem Kriterienkatalog der Initiative Tierwohl entnommen werden. Alle weiteren bereits bestehenden ITW-Kriterien wie Raufutter, Tränke, Wassercheck, usw. bleiben erhalten. Die Umsetzung der Kriterien erfolgt bei allen ab Januar 2025 neu eingestallten Tieren. Ab 1. April 2025 sind diese dann für alle Mastschweine verpflichtend. In der Ferkelaufzucht werden die bisher bestehenden Kriterien fortgesetzt.

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