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Erweiterungen von Zulassungen nach Artikel 51

Neue Anwendungen kommen dazu

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mehrere Zulassungen nach Artikel 51 erweitert und damit neue Einsatzmöglichkeiten im Gemüse-, Obst-, Acker- und Weinbau geschaffen. Betroffen sind Anwendungen gegen Pilzkrankheiten, Unkräuter und Schadinsekten.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 07.01.2026
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Die Zulassung von Enervin Pro (Wirkstoffe: Kaliumphosphonat + Ametoctradin) wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um folgende Anwendungen erweitert: Enervin Pro darf in Speisezwiebel (Nutzung als Bundzwiebeln) gegen Falschen Mehltau sowie in Porree gegen Phytophthora porri von BBCH 15 bis BBCH 49 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis einmal mit einem Aufwand 3,2 l/ha in 100 bis 1000 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.

Zur Bekämpfung von Mehltau im Gemüse- und Obstbau

Die Zulassung von Upside (Wirkstoff: ABE-IT 56) wurde vom BVL um folgende Anwendungen erweitert: Upside darf in Garten-Kürbis, Flaschenkürbis, Riesenkürbis, Moschus-Kürbis, Gurke, Zucchini, Patisson, Melone, Wassermelone, Ölkürbis, Wurzel- und Knollengemüse, Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika, Erdbeere, Himbeerartigem Beerenobst und Johannisbeerartigem Beerenobst gegen Echte Mehltaupilze sowie in Blattkohlen, Sprossgemüse, Hülsengemüse, Blattgemüse, frischen Kräuter und in Zwiebelgemüse gegen Falsche Mehltaupilze eingesetzt werden. Es sind 8 Anwendungen im Abstand von 7 Tagen zugelassen. Der Aufwand beträgt 6 l/ha in 600 bis 800 l Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt einen Tag. Der Wirkstoff ABE IT-56 basiert auf Hefezellfragmenten (Saccharomyces cerevisiae, Stamm DDSF623).

Zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern

Zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Ackerbaukulturen (einschließlich NAWARO-Kulturen) wurde die Zulassung von Peak (Wirkstoff: Prosulfuron) vom BVL um folgende Anwendungen erweitert: Peak darf gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Durchwachsener Silphie, Echter Rispenhirse, Hanf, Kolbenhirse, Langjähriger Quecke, Lein, Leindotter, Miscanthus, Perlhirse, Sida, Sorghum-Hirse, Weiden-Arten, Wicken, Zuckermais eingesetzt werden, wobei der Einsatz teilweise nur bei bestimmten Nutzungen (z. B. „in Beständen zur Saatguterzeugung“ oder „Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke“) zulässig ist. Nach dem Auflaufen ist jeweils eine Spritz-Anwendung mit einem Aufwand von 20 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha zulässig.

Zur Bekämpfung von Zikaden in Weinreben

Die Zulassung von Trebon 30 EC (Wirkstoff: Etofenprox) wurde vom BVL um folgende Anwendungen erweitert: In Weinrebe darf Trebon 30 EC gegen die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) und gegen Rebenzikaden einmalig in BBCH 71 bis 89 im Zeitraum April bis September gespritzt werden. Der Aufwand beträgt 0,3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

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