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Widerruf der Zulassung

Aus für Merpan 48 SC

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Merpan 48 SC (Zul.-Nr.: 007031-00) mit dem Wirkstoff Captan mit Wirkung zum 21. Januar 2025 widerrufen.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 17.02.2025
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Merpan 48 war in Kernobst gegen Schorf, Bitterfäule und Lagerschorf sowie in Sauer- und Süßkirschen gegen die Sprühfleckenkrankheit zugelassen. Grund für den Widerruf ist, dass der in Merpan 48 enthaltene Beistoff „Hexamin“ (CAS 100-97-0) als Hydrolyseprodukt Formaldehyd freisetzt. Formaldehyd wiederum ist in einer Liste von Beistoffen aufgeführt, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig ist (siehe Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009). Für Merpan 48 gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, d. h. es darf ab sofort nicht mehr angewendet werden.

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