
Aus für Merpan 48 SC
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Merpan 48 SC (Zul.-Nr.: 007031-00) mit dem Wirkstoff Captan mit Wirkung zum 21. Januar 2025 widerrufen.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 17.02.2025Merpan 48 war in Kernobst gegen Schorf, Bitterfäule und Lagerschorf sowie in Sauer- und Süßkirschen gegen die Sprühfleckenkrankheit zugelassen. Grund für den Widerruf ist, dass der in Merpan 48 enthaltene Beistoff „Hexamin“ (CAS 100-97-0) als Hydrolyseprodukt Formaldehyd freisetzt. Formaldehyd wiederum ist in einer Liste von Beistoffen aufgeführt, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig ist (siehe Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009). Für Merpan 48 gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, d. h. es darf ab sofort nicht mehr angewendet werden.
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