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Aus­schrei­bung für PV-Frei­flä­chen­an­la­gen

Nachfrage übersteigt Angebot

Auch zum letzten Termin des vergangenen Jahres war die Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Fotovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen deutlich überzeichnet. 242 Gebote mit insgesamt 2150 Megawatt erhielten einen Zuschlag.

von Bundesnetzagentur erschienen am 19.02.2025
Fotovoltaik (PV)-Freiflächenanlage in der Natur. © Silvia Rueß
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Die Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin 1. Dezember 2024 war um mehr als das Zweifache überzeichnet, meldete die Bundesnetzagentur nach der jüngsten Ausschreibung. Die ausgeschriebene Menge betrug in dieser Runde 2148 Megawatt (MW).

524 Gebote mit einem Volumen von 4708 MW wurden eingereicht. Davon wurden 242 Gebote mit einem Umfang von 2150 MW bezuschlagt werden. 45 Gebote wurden vom Verfahren ausgeschlossen.

„Die eingegangene Gebotsmenge bei der Freiflächenausschreibung übersteigt das Ausschreibungsvolumen erneut sehr deutlich“, stellte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, fest. Der anhaltend hohe Wettbewerb sorge für eine weitere Reduktion der Zuschlagswerte. Damit sinke der Förderbedarf von neuen Freiflächenanlagen weiter.

 Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte schwanken zwischen 3,88 ct/kWh und 4,95 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 4,76 ct/kWh und damit um rund 6,0 Prozent unter dem Wert der Vorrunde (5,05 ct/kWh). Letztmalig wurden in der Gebotsrunde im Februar 2019 solch niedrige Zuschlagswerte erzielt.

Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorherigen Gebotsrunden auf Gebote für Standorte in Bayern (916 MW, 120 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (213 MW, 21 Zuschläge), Niedersachsen (192 MW, 18 Zuschläge), Baden-Württemberg (176 MW, 20 Zuschläge) und Brandenburg (170 MW, 13 Zuschläge).

Die durch das Solarpaket I beschlossenen Regelungen zur Anhebung der maximalen Leistung von Freiflächenanlagen auf 50 MW sowie zur Privilegierung von sogenannten besonderen Solaranlagen konnten in dieser Gebotsrunde erneut nicht angewendet werden, da diese weiterhin unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt stehen.

Erstmals in einer Ausschreibung hätten die Vorgaben zur Erfüllung von naturschutzfachlichen Mindestkriterien Anwendung, die ebenfalls durch das Solarpaket I eingeführt worden waren. Diese Kriterien sollen die Vereinbarkeit von geförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft weiter verbessern, heißt es aus der Bundesnetzagentur.

 

 

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