Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Tierseuche

Bestätigter Geflügelpest-Fall in Feuchtwangen

Im fränkischen Landkreis Ansbach ist in einem Geflügelbetrieb unweit von Feuchtwangen am 9. März 2025 ein amtlich bestätigter Fall der für die Tiere tödlich verlaufenden Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Alle 15.000 Mastputen und 15.000 Putenküken wurden gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung inzwischen getötet. Das teilt das zuständige Landratsamt aktuell mit.

von Redaktion Quelle Pressemitteilung Landratsamt Ansbach erschienen am 13.03.2025
In einem Putenmastbetrieb in Feuchtwangen (Landkreis Ansbach) ist der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt worden. Daraufhin wurden alle 30.000 Tiere getötet. © Susanne Gnauk
Artikel teilen:

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Bestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Besonders für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. In der Schutzzone gelten darüber hinaus strenge Vorschriften zur Desinfektion von Fahrzeugen und Maschinen, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden. In beiden Zonen gilt zudem eine Aufstallpflicht mindestens für den Zeitraum von 30 Tagen nach der Desinfektion des Ausbruchsbetriebes. Da die Desinfektion der Ställe aktuell noch nicht abgeschlossen sei, so das zuständige Landratsamt, könne der Endpunkt der Aufstallpflicht in den beiden Restriktionszonen aktuell nur grob abgeschätzt werden (Mitte April 2025).

Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet

Im Landkreis Ansbach umfasst die Schutzzone die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden: Dürrwangen (Dürrwangen, Flinsberg, Goschenhof, Halsbach, Neuses, Rappenhof, Sulzach), Feuchtwangen (Bernau, Eschlach, Hainmühle, Herrnschallbach, Koppenschallbach, Krapfenau, Lotterhof, Metzlesberg, Mögersbronn, Schöhnmühle, St. Ulrich, Volkertsweiler, Wehlmäusel, Weikersdorf, Zehdorf) und Schopfloch (Köhlau). Die Überwachungszone umfasst die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden:

- Aurach (Gindelbach, Schutzmühle, Westheim, Windshofen)

- Burk (Bruck, Burk, Meierndorf, Schleifmühle)

- Dentlein am Forst (Dentlein, Erlmühle, Fetschendorf, Großohrenbronn, Kaierberg, Kleinohrenbronn, Leichsenhof, Obermosbach, Ölmühle, Schwaighausen, Zinselhof)

- Dinkelsbühl (Bernhardswend, Botzenweiler, Burgstall, Dinkelsbühl, Esbach, Gaismühle, Gersbronn, Hausertshof, Hellenbach, Hohenschwärz, Holzapfelshof, Karlsholz, Ketschenweiler, Maulmacher, Mögelinschlößlein, Neustädtlein, Obermeißling, Oberradach, Oelmühle, Radwang, Rain, Reichertsmühle, Rothof, Segringen, Seidelsdorf, Sinbronn, Sittlingen, Steineweiler, Untermeißling, Unterradach, Waldeck, Walkmühle, Weidelbach)

- Dürrwangen (Dattelhof, Halsbach, Haslach, Hirschbach, Witzmannsmühle)

- Ehingen (Beyerberg, Hüttlingen)

- Feuchtwangen (Aichau, Aichenzell, Archshofen, Banzenweiler, Bergnerzell, Bieberbach, Charhof, Charmühle, Dorfgütingen, Esbach, Feuchtwangen, Gehrenberg, Glashofen, Heilbronn, Heiligenkreuz, Herbstmühle, Hinterbreitenthann, Höfstetten, Jakobsmühle, Jungenhof, Kaltenbronn, Krebshof, Krobshausen, Krobshäuser Mühle, Kühnhardt am Schlegel, Larrieden, Leiperzell, Lichtenau, Löschenmühle, Mosbach, Neidlingen, Oberahorn, Oberhinterhof, Oberransbach, Oberrothmühle, Reichenbach, Rißmannschallbach, Seiderzell, Sommerau, Sperbersbach, Steinbach, Tauberschallbach, Thürnhofen, Tribur, Ueberschlagmühle, Unterahorn, Unterdallersbach, Unterhinterhof, Unterransbach, Vorderbreitenthann, Weiler am See, Wüstenweiler, Zumberg)

- Herrieden (Angerhof, Birkach, Bittelhof, Böckau, Buschhof, Elbersroth, Gräbenwinden, Lattenbuch, Leuckersdorf, Oberschönbronn, Sickersdorf)

- Langfurth (Ammelbruch, Dorfkemmathen, Langfurth, Matzmannsdorf, Oberkemmathen, Schlierberg, Stöckau)

- Schopfloch (Buchhof, Deuenbach, Dickersbronn, Lehenbuch, Lehengütingen, Pulvermühle, Schopfloch, Waldhäuslein, Zwernberg)

- Wieseth (Ammonschönbronn, Beckenmühle, Deffersdorf, Forndorf, Häuslingen, Höfstetten, Lölldorf, Mittelschönbronn, Steigmühle, Untermosbach, Wieseth, Zimmersdorf, Zirndorf)

- Wilburgstetten (Brennhof, Knittelsbach, Villersbronn, Walkmühle)

- Wittelshofen (Dühren, Gelshofen, Illenschwang, Obermichelbach, Untermichelbach, Wittelshofen)

Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten

Das Landratsamt Ansbach hat für die genannten Orte eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Betriebe sind zudem verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, wie zum Beispiel Futter wildvogelsicher aufzubewahren und Schadnager zu bekämpfen. Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

Reihenuntersuchungen sollen Aufschluss bringen

Aufgrund der epidemiologischen Annahme, dass Wildvögel für den Ausbruch der Geflügelpest ursächlich sind, beginnt das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach nun mit Reihenuntersuchungen in Geflügelbetrieben. In der Schutzzone werden die gemeldeten Halter von Hausgeflügel (Hühner, Enten, Puten, Gänse) von Mitarbeitern des Veterinäramtes stichprobenmäßig aufgesucht. Deren Tiere werden klinisch untersucht. Dabei werden vor allem bei Wassergeflügel unter anderem Tupferproben aus dem Rachen genommen, die dann vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ausgewertet werden. „Mit diesen sehr aufwendigen Reihenuntersuchungen finden wir heraus, ob bereits eine weitere Verbreitung stattgefunden hat“, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes. „Damit sind wir in der Lage, schnellstmöglich Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche einzuleiten.“ Bei den Besuchen der Halter wird auch geprüft, ob weitere Biosicherheitsmaßnahmen notwendig sind oder die Art der Haltung aus tiermedizinischer Sicht verändert werden muss. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes tragen einen Dienstausweis bei sich, den sie auf Verlangen vorzeigen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.