
Brandenburg lockert Restriktionen
Brandenburg hat mit der schrittweisen Aufhebung der Restriktionen wegen der Maul- und Klauenseuche begonnen.
von AgE erschienen am 12.02.2025Brandenburg hat damit begonnen, die mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) verbundenen Restriktionen schrittweise aufzuheben. Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt. Seither sind keine weiteren Fälle aufgetreten. So wurde die Schutzzone, die in einem Radius von drei Kilometern rund um die Ausbruchstelle in Hönow eingerichtet worden war, am am Dienstag dieser Woche in einer Überwachungszone umgewandelt.
Für die in dem Gebiet ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe bedeute das eine Lockerung des Kontrollregimes, erläuterte Landesveterinär Dr. Stephan Nickisch. Allerdings seien Tiertransporte von Klauentieren aus der nun eingerichteten Überwachungszone hinaus oder in diese hinein weiter untersagt. Die nun erfolgte teilweise Aufhebung der Restriktionen begründete Nickisch mit den von der Europäischen Union festgelegten Fristen. Demnach könne eine Schutzzone frühestens 15 Tage nach der amtlichen Abnahme der Desinfektion des betroffenen Bestands in einer Überwachungszone überführt werden. Die gesamte, einen Radius von zehn Kilometern umfassende Überwachungszone könne 30 Tage nach der amtlichen Abnahme der vorläufigen Reinigung und Desinfektion aufgehoben werden, im aktuellen Fall also frühestens am 25. Februar.
Um allerdings den internationalen Richtlinien für die Erlangung des Status „MKS-frei“ zu entsprechen, müssten noch bis zum 11. April bestimmte behördliche Maßnahmen und Untersuchungen rund um den Ausbruchsbetrieb in einer verkleinerten Restriktionszone fortgeführt werden, erklärte der Landesveterinär. Die Gebiete außerhalb dieser Zone bekämen aber bereits zuvor den Status „MKS-frei“ zurück, weshalb der Handel dort dann auch nicht mehr beschränkt sei.
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