Landkreis Heilbronn verhängt Stallpflicht
Zum Schutz der Geflügelbestände hat das Landratsamt Heilbronn ein landkreisweites Aufstallungsgebot, also die Pflicht für Geflügelhalter, ihre Tiere im Stall zu halten, ab Mittwoch, 12. November, bis vorläufig 15. Januar 2026, angeordnet. Die Anordnung erfolgt risikoorientiert unter Berücksichtigung der großen Gewässer, wie Neckar, Kocher, Jagst und Breitenauer See sowie zahlreicher weiterer kleinerer Gewässer, der Verteilung der bestätigten Geflügelpestfälle sowie der Geflügeldichte im Landkreis Heilbronn. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.
von Pressemitteilung Landratsamt Heilbronn, 11. November 2025 Quelle Pressemitteilung Landratsamt Heilbronn, 11. November 2025 erschienen am 12.11.2025In Löwenstein unweit von Heilbronn wurde am 5. November 2025 bei einer Graugans im Bereich des Breitenauer Sees die Geflügelpest festgestellt, am 9. November 2025 wurde auch bei einem in Bad Rappenau-Fürfeld tot aufgefundenen Graureiher der hochpathogene Aviäre Influenza-Virus vom Typ H5N1 durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nachgewiesen und bestätigt. Mit den beiden bestätigten Fällen in unterschiedlichen Gemeinden des Landkreises Heilbronn bei unterschiedlichen Vogelarten sowie den in Abklärung befindlichen Verdachtsfällen weitet sich das Geflügelpestgeschehen im Wildvogelbestand auf das östliche und das westliche Kreisgebiet aus. Die betroffenen Vogelarten seien, so das zuständige Landratsamt in einer Pressemitteilung, im Landkreis als Standvögel anzusehen und besonders im Bereich von Gewässern präsent, wodurch ein erhöhtes Risiko für weitere Ausbrüche bei Wildvögeln sowie den Eintrag in Geflügelbestände bestehe.
Hohes Risiko für Nutzgeflügel
Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Die Erkrankung verläuft für eine Vielzahl von Vogelarten tödlich. Betroffen sind Hühnervögel, Wasservögel, wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen sowie Greifvögel und Eulen. Nach einer aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird die Gefahr weiterer Ausbreitung und eines Eintrags in Nutzgeflügelbestände als hoch eingeschätzt. Der Ausbruch in einem Hausgeflügelbestand führt zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die gesamte Geflügelhaltung, Schlachtstätten sowie verarbeitende Industrien. Durch die angeordnete Aufstallungspflicht soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügelbeständen unterbunden werden, um so eine Verbreitung der Infektion zu verhindern.
Das Landratsamt appelliert an alle Geflügelhalter, Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten und die rechtlichen Vorgaben zu beachten. Ziel ist es, eine Ausbreitung des Virus auf Nutzgeflügel zu verhindern und den Fortbestand der regionalen Geflügelwirtschaft zu sichern. Weiterhin werden alle Geflügelhalter im Landkreis aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt registrieren zu lassen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind dazu verpflichtet. Formulare sind auf der Homepage unter https://service.landkreis-heilbronn.de/ihr-anliegen/tiergesundheit/tierschutz/antrag-fuer-tierhalter abrufbar.








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