
Auf Schnecken kontrollieren
Schnecken können junge Zuckerrüben gefährden. Kontrollieren Sie Ihre Felder nach der Aussaat regelmäßig, um Schäden zu vermeiden.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart4 erschienen am 17.03.2025Nach der Saat sollten gefährdete Zuckerrübenflächen unbedingt, zum Beispiel mit Brettern, Dachziegeln oder Schneckenfolien, auf das Vorkommen von Nacktschnecken kontrolliert werden. Von Vorteil ist die Beköderung unter den Matten mit Metaldehyd-haltigem Schneckenkorn. Dadurch können auch die wieder abgewanderten Schnecken anhand der Schleimspuren erfasst werden. Bis zum Erreichen des Vier-Blattstadiums gilt der Bekämpfungsrichtwert von einer Schnecke pro Kontrollstelle in ein bis zwei Tagen. Nach Überschreitung des Vier-Blattstadiums richten die Nacktschnecken kaum noch wirtschaftliche Schäden an.
IPSplus hat Sonderregeln
Auf Rübenschlägen im Geltungsbereich von IPSplus gilt die landesspezifische Vorgabe A 2.3: Dort muss die Kontrolle an mindestens zwei Stellen pro Bewirtschaftungseinheit, nicht im Randbereich, unmittelbar vor und/oder nach der Saat auf das Vorkommen von Nacktschnecken mit Jutesäcken, Brettern (Größe etwa 0,5 m²) oder speziellen Schneckenfolien (im Handel erhältlich) erfolgen, bevor eine flächige Behandlung erfolgen darf. Eine Teilbehandlung im Randbereich ist im Geltungsbereich von IPSplus auch ohne Überwachung zulässig, um ein Einwandern von Schnecken aus angrenzenden Flächen zu verhindern. Empfohlene Schneckenbekämpfungsmittel sind in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2025 – Ackerbau und Grünland“ in der Tabelle 3 auf Seite 26 beschrieben.
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