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Notfall im Obstbau

Wickler und Kirschessigfliege kommen

Das BVL hat für zwei Pflanzenschutzmittel Notfallzulasungen erlassen.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 19.05.2025
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Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Harpun (Wirkstoff: Pyriproxyfen) eine Zulassung gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) an Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle vom 15. Mai 2025 bis 11. September 2025 erteilt. Harpun darf im Freiland von BBCH 71 (Fruchtknoten vergrößert sich, Nachblütefruchtfall) bis BBCH 87 (Pflückreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit), nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf zweimal mit einem Aufwand von 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe im Abstand von 14 Tage gesprüht werden. Der maximale Aufwand beträgt 2 l/ha je Kultur und Jahr (1 l/ha je Behandlung). Die Wartezeit beträgt 21 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.

Exirel in Steinobst

Zusätzlich hat das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) vier Zulassung in Steinobst erteilt. Gegen Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) und Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Süß- und Sauerkirsche darf Exirel außerhalb von Wasserschutzgebieten im Freiland von BBCH 81 (Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller) bis BBCH 87 (Pflückreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit) nach festgestelltem Befall bzw. bei Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife bis zu zweimal mit einem Aufwand vom 0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe im Abstand von mindestens 7 Tagen gespritzt werden. Der maximal zulässige Aufwand beträgt 1 l/ha je Behandlung und maximal 2 l/ha pro Jahr.

Das gilt in Wasserschutzgebieten

Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist lediglich eine Anwendung zulässig. Der maximal zulässige Aufwand beträgt innerhalb von Wasserschutzgebieten 1 l/ha. Gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich darf Exirel außerhalb von Wasserschutzgebieten im Freiland von BBCH 81 (Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller) bis BBCH 87 (Pflückreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit) nach festgestelltem Befall bzw. bei Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife bis zu zweimal mit einem Aufwand vom 0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe im Abstand von mindestens 7 Tagen gespritzt werden. Der maximal zulässige Aufwand beträgt 0,75 l/ha je Behandlung und maximal 1,5 l/ha pro Jahr.

Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist lediglich eine Anwendung zulässig. Der maximal zulässige Aufwand beträgt innerhalb von Wasserschutzgebieten 0,75 l/ha. Die Wartezeit beträgt in Süß- und Sauerkirsche sowie in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich sieben Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.

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