Kein Beschluss zur Agrarpolitik erwartet
Diese Woche treffen sich die Agrarminister der Länder zu einer Sonder-Agrarministerkonferenz die der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik dienen soll. Ob es eine einheitliche Verabschiedung geben wird, ist derzeit fraglich.
von age/Redaktion erschienen am 08.07.2025Die Ressortchefs der Länder treffen sich am Donnerstag, 10 Juli zu einer Sonder-Agrarministerkonferenz. Ihr Thema ist die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und ihre Weiterentwicklung. Von einem einmütigen Beschluss ist man offensichtlich noch weit entfernt. Das geht zumindest aus den Beschlussvorschlägen hervor, die bislang eingegangen sind. Zwar findet ein Papier, dass von den B-Ländern (CDU-geführte Länder) Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Sachsen vorgelegt wurde, aufseiten der A-Länder mit den SPD-Ministern weitgehend Zustimmung. Deutliche Unterschiede weist jedoch ein Beschlussvorschlag der G-Länder (Länder, die von Bündnis 90/Die Grünen geführt werden) unter unter Federführung von Niedersachsen auf. Das gilt insbesondere für die Zukunft der Direktzahlungen.
Der AMK-Vorsitzende, Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk, nannte gegenüber dem Pressedienst AGRA Europe Kernpunkte, die aus seiner Sicht in der GAP ab 2028 ihren Niederschlag finden müssen. Es gehe vor allem um Bürokratieabbau, mehr finanzielle Verlässlichkeit und mehr unternehmerische Freiheit, so der CDU-Politiker. Anlass für die Sonder-AMK ist es, nach dem Regierungswechsel in Berlin und unmittelbar vor den für Mitte Juli erwarteten Brüsseler Gesetzesvorschlägen zur künftigen GAP Position zu beziehen. An dem Ländertreffen am 10. Juli wird auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer teilnehmen.
Krisenresilienz und Wettbewerbsfähigkeit
Die B-Länder sprechen sich in ihrem Beschlussvorschlag dafür aus, an der Zwei-Säulen-Struktur der GAP festzuhalten. Unbedingt beizubehalten sei die Einkommenswirksamkeit der Ersten Säule. Diese sei „ein wesentliches Element für die Krisenresilienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen“. Die GAP müsse alle Betriebe im Blick haben, unabhängig von der Bewirtschaftungs- und Rechtsform. Dies rechtfertige eine angemessene Förderung aller Betriebsformen und -größen sowie ein Festhalten an der Förderung der ersten Hektare, so die drei CDU-Minister.
Anlässlich der Sonder-Agrarministerkonferenz in Berlin am 10. Juli 2025 und der Plenardebatten im Europäischen Parlament in Straßburg fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, die Bundesregierung und die Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder auf, sich mit einer starken gemeinsamen Stimme für eine praxisnahe Gestaltung der zukünftigen EU-Agrarförderung einzusetzen.
„Die Landwirtinnen und Landwirte in unserem Land erwarten zu Recht, dass die GAP ab 2028 die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität ihrer Betriebe stärkt und die Politik wieder mehr Vertrauen in ihre Arbeit setzt. Die Gestaltung der EU-Agrarförderung und deren nationale Umsetzung ab 2028 muss dazu führen, dass die Einkommen der Betriebe wieder gestärkt und bürokratische Fesseln gelöst werden“, so Rukwied.
„EU, Bund und Länder müssen die Agrarförderung ab 2028 aus einem Guss denken und den Landwirtinnen und Landwirten in Deutschland und Europa eine zukunftsfeste Perspektive bieten. Dafür brauchen wir ein starkes, eigenständiges und deutlich erhöhtes EU-Agrarbudget, um Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz zu gewährleisten. Die Einkommenswirksamkeit aller GAP-Instrumente – insbesondere der Direktzahlungen – muss gestärkt werden. Bürokratieabbau, Vereinfachung und eine praxistaugliche Gestaltung der Grünen Architektur müssen im Mittelpunkt stehen. Freiwillige Agrarumweltmaßnahmen müssen wirtschaftlich tragfähig und kooperativ ausgestaltet sein, um als eigenständiger Betriebszweig bestehen zu können“, fordert der Bauernpräsident.
Demgegenüber fordern die Grünen-Ressortchefs eine Abkehr von einem pauschalen Flächenzahlungssystem. Agrarzahlungen müssten künftig noch konsequenter an dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ ausgerichtet werden. „Perspektivisches Ziel muss das Phasing Out der Basisprämie in den Jahren 2029 bis 2034 sein“, heißt es in dem Grünen-Beschlussvorschlag. Künftig sei die Förderung stärker an den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Betriebe auszurichten.
Mehr Vertrauen in die Landwirte
Die CDU-Minister weisen in ihrem Papier darauf hin, dass die Förderung der vielfältigen öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft im Umwelt-, Klima- und Tierschutz einkommenswirksam ausgestaltet werden müsse. Dafür sei bei der Honorierung mindestens ein Prämienaufschlag von 20 Prozent erforderlich. Ein stringentes Risikomanagement müsse integraler Bestandteil der künftigen GAP sein. Gefordert wird, die Öko-Regelungen „zweckgebunden und zu 100 Prozent EU-finanziert“ in die Zweite Säule zu überführen.
Nach Auffassung der drei B-Länder muss die GAP ab 2028 „einfacher, nachhaltiger und praxisnäher“ ausgestaltet werden. Die bisherige Konditionalität müsse ab 2028 durch klarere, praxisnähere und unmittelbar wirksame GLÖZ-Standards ersetzt werden. Gefordert wird eine „Abkehr von den aktuell geltenden, stark detaillierten und teils unpassenden Bewirtschaftungsvorgaben hin zu mehr Eigenverantwortung und Vertrauen in die Landwirtinnen und Landwirte“.
Green Deal-Ziele in der GAP verankern
Unterdessen betonte Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte in einem Schreiben an EU-Agrarkommissar Christophe Hansen, dass funktionsfähige Ökosysteme und Klimaschutz für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung unabdingbar seien. Notwendig sei, das jetzige System der Direktzahlungen weiterzuentwickeln, „hin zu einem wirksamen Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz“. Dann würden die Leistungen der Landwirte beispielsweise für den Umweltschutz und mehr Tierwohl endlich auch angemessen honoriert.
Die Grünen-Politikerin setzt sich dafür ein, die Ziele des Green Deals weiterzuverfolgen und in der GAP zu verankern. Zahlungen sollten sich künftig zudem auf Bedürftigkeit und Generationengerechtigkeit ausrichten, damit sich die Basisprämie langfristig zu erfolgs- und gemeinwohlorientierten Betriebszahlungen weiterentwickele. Mit Blick auf die bestehenden Verpflichtungen des Naturwiederherstellungsgesetzes (NRL) sowie weiterer Emissionsminderungsziele setze sich Niedersachsen zudem dafür ein, das EU-Agrarbudget mindestens zu verstetigen, wenn nicht gar zu erhöhen.
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