Aus für Stoffstrombilanz besiegelt
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben und damit Geschichte.
von Landesbauernverband in Baden-Württemberg erschienen am 09.07.2025Die entsprechende Aufhebungsverordnung wurde am 7. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt somit am 8. Juli 2025 in Kraft, wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in einer Pressemitteilung veröffentlichte. Damit entfallen in Zukunft alle bisherigen Aufzeichnungspflichten (s. BWagrar 25, S. 13, und BWagrar 26, S. 9).
Der Bauernverband hat sich über Jahre gegen die Stoffstrombilanz eingesetzt. Er hat das Aus der Stoffstrombilanz gegenüber der Presse als wichtigen Schritt im Sinne des Bürokratieabbaus begrüßt, gleichzeitig aber auch gefordert, dass diese ersatzlos sein muss. Zudem wurde im Sinne der Verursachergerechtigkeit eingefordert, dass jetzt noch in der Düngeverordnung Vereinfachungen für wasserschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten geschaffen werden müssen.
Des Weiteren fordert der Bauernverband schon seit längerem, dass die Derogationsregelung endlich wieder eingesetzt wird. „Auch der Landesbauernverband in Baden-Württemberg bewertet die Aufhebung der Stoffstrombilanz positiv – sieht darin jedoch nur einen Anfang. „Die Abschaffung der Stoffstrombilanz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, greift aber noch zu kurz. Jetzt muss dringend die Derogationsregelung wieder eingesetzt werden – insbesondere für unsere Grünlandbetriebe in den niederschlagsreichen Regionen Baden-Württembergs ist das von zentraler Bedeutung“, betont LBV-Vizepräsidentin Roswitha Geyer-Fäßler.
Insgesamt sieht der Bauernverband erheblichen Korrekturbedarf bei der Änderung des Düngegesetzes: „Für die deutsche Landwirtschaft ist entscheidend, dass ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg gebracht und auf nationale Alleingänge verzichtet wird“, so Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied in einem Pressestatement.
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