
Antragstellung ab sofort digital
Der Förderantrag für die Maßnahme „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ ist ab jetzt nur noch digital über FIONA möglich. Die Antragsfrist endet am 31. August 2025.
von MLR Quelle MLR erschienen am 30.07.2025Mit der Digitalisierung des Antragsverfahrens zur Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen setzen wir einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, bürgernahen Verwaltung im Agrarbereich“, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk anlässlich der Öffnung des digitalen Förderverfahrens über das Online-Portal FIONA für das Antrags- und Durchführungsjahr 2026.
Ab Donnerstag, den 31. Juli 2025, kann der Förderantrag für die Maßnahme „Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU)“ ausschließlich digital über FIONA (Flächeninformations- und Online-Antragssystem) gestellt werden. Die papiergebundene Antragstellung entfällt.
In FIONA ist der Antrag im Navigationsbaum unter „Förderanträge“, „UuU“ zu finden. Für eine vollständige Antragstellung sind insbesondere im Bereich ‚Maßnahme‘ sowie im ‚Flurstücksverzeichnis‘ Angaben zu machen. Der Antrag ist dann über die Funktion ‚Antrag einreichen‘ digital zu übermitteln. Die Antragsfrist bleibt unverändert und endet für das Durchführungsjahr 2026 am 31. August 2025. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, eine verspätete Antragstellung ist nicht möglich.
Das Landwirtschaftsministerium sieht in der Maßnahme „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ ein zentrales Förderinstrument im Rahmen der nationalen Stützungsprogramme für den Weinbau. Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe durch zeitgemäße Rebanlagen, Sortenwechsel und Flächenzuschnitte zu stärken.
Im vergangenen Jahr wurden die Fördersätze angehoben und eine zusätzliche Prämie für pilzwiderstandsfähige (PIWI) Rebsorten) eingeführt, um Innovation und ökologische Nachhaltigkeit gezielt zu fördern.
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