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Geflügelpest

Erreger bei einem Schwan im Bodenseekreis nachgewiesen

Bei einem in Unteruhldingen im Bodenseekreis aufgefundenen Kadaver eines Höckerschwans sind Vogelgrippe-Viren des Serotyps H5N1 festgestellt worden. Der Fund war bereits am 29. Oktober 2025, wegen des aktuell hohen Probenaufkommens folgte der labordiagnostische Bestätigungsbefund des Friedrich-Löffler-Instituts jedoch erst am 10. November. Damit gibt es auch im Bodenseekreis einen ersten aktuell bestätigten Vogelgrippebefund bei einem Wildvogel.

von Pressemitteilung Landratsamt Bodenseekreis, 11. November 2025 Quelle Pressemitteilung Landratsamt Bodenseekreis, 11. November 2025 erschienen am 11.11.2025
Bei einem verendeten Höckerschwan in Unteruhldingen im Bodenseekreis sind Erreger der Vogelgrippe festgestellt worden. © Silvia Rueß
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Das Veterinäramt im Landratsamt des Bodenseekreises erwartet auch in diesem Winter weitere Befunde bei Wasservögeln. Die Behörde weist deshalb dringend darauf hin, bei Geflügelhaltungen die bekannten Vorsichtsmaßnahmen strikt einzuhalten. Es müsse verhindert werden, dass Nutztiere den hochansteckenden Erreger aufnehmen, so das Landratsamt in einer aktuellen Pressemitteilung. Für Menschen sei die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung laut Robert-Koch-Institut aber sehr gering. 

Hohes Risiko für Nutzgeflügel

Das aktuelle Risiko einer weiteren Ausbreitung in Wasservogelpopulationen sowie eines Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen stufen das Friedrich-Loeffler-Institut und das Veterinäramt des Bodenseekreises als sehr hoch ein. Für Nutzgeflügel wie Hühner und Puten stellt das Virus eine große Gefahr dar. Geflügelhalterhalter im Landkreis seien daher aufgerufen, alle Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und insbesondere Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Dies betrifft sowohl gewerbliche als auch Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Da eine Viruseinschleppung auch über Einstreu, Futter, Tränken, Geräte und Schuhwerk erfolgen kann, sollte auch hier unbedingt auf vorbeugende Hygiene geachtet werden.

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen. Aufgegebene Geflügelhaltungen sollten abgemeldet werden. Die Registrierung von Tierhaltungen beim Veterinäramt ist kostenfrei und kann über ein Online-Formular erfolgen: „Registrierantrag Landtiere“ unter www.bodenseekreis.de/gefluegelpest.

Auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art sind dem Veterinäramt zu melden. Die Tiere und Kadaver sollten weder berührt noch vom Fundort entfernt werden. Für Fragen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 07541/204-5177 montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung oder per E-Mail unter vet@bodenseekreis.de. Weitere Informationen zur Vogelgrippe in Deutschland und in Europa sind auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts zu finden unter https://www.fli.de/de/startseite. Aktuelles zur Lage in Baden-Württemberg finden sich unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/aktuelles

Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.

Biosicherheitsmaßnahmen

• Kein direkter oder indirekter Kontakt von Nutztieren mit Wildvögeln

• Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks

• Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung

• Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren

• Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall

• Tränken nur mit Leitungswasser

• Betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten

• Nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft

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