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Geflügelpest

„Mit einem Ausbruch muss man wohl immer rechnen“

In einem Putenmastbetrieb in der Nähe von Ilshofen im Landkreis Schwäbisch Hall ist Mitte Januar die Geflügelpest ausgebrochen. Alle 50.000 Tiere mussten daraufhin getötet werden. Wir haben Dr. Werner Schreiber, den zuständigen Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Schwäbisch Hall, gefragt, wie es dazu kommen konnte und welche Konsequenzen der Ausbruch der Tierseuche für die Betriebe in der Region nun hat.

von Petra Ast, Redaktion BWagrar Quelle Petra Ast, Redaktion BWagrar, Stuttgart erschienen am 21.01.2025
In einem Putenmastbetrieb in der Nähe von Ilshofen (Landkreis Schwäbisch Hall) ist Mitte Januar die Geflügelpest ausgebrochen. Seither gelten in der Region strenge Sicherheitsmaßnahmen. © Susanne Gnauk
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Zur Person
Dr. Werner Schreiber
Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Schwäbisch Hall
BWagrar: Wie könnte das Vogelgrippe-Virus in den geschlossenen Putenmastbestand gelangt sein? Gibt es hierzu inzwischen Erkenntnisse? Dr. Werner Schreiber: Alle bisher bekannten epidemiologisch relevanten Kontakte wurden zwischenzeitlich abgeprüft. Bisher gibt es jedoch keine Hinweise auf die Eintragsursache. BWagrar: Wie wurden die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen auf dem betroffenen Betrieb umgesetzt? Schreiber: Im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der Betrieb die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen auf hohem Niveau umgesetzt hat. Dies betrifft insbesondere den Personenverkehr (Schleusung) als auch die betrieblichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, die Schadnagerbekämpfung, aber auch die Lagerung von Futter und Einstreu und den Umgang mit toten Tieren. Hier werden alle erforderlichen Maßnahmen realisiert. BWagrar: Gab es hier Lücken, womöglich ungewollte Versäumnisse? Schreiber: Versäumnisse konnten nicht festgestellt werden. BWagrar: Sie haben am Dienstag vergangener Woche (14. Januar 2025) eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit dem Vogelgrippe-Ausbruch auf den Weg gebracht. Was bedeutet das für die Geflügelbetriebe in der Region und den Verkauf ihrer Tiere beziehungsweise Erzeugnisse? Schreiber: Alle Geflügelbetriebe in der Schutzzone von drei Kilometern werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinäramts klinisch untersucht, teilweise werden Proben entnommen. Die Betriebe in der Überwachungszone im Bereich von zehn Kilometern werden stichprobenweise, risikoorientiert kontrolliert. Hinsichtlich des Verkaufs von Tieren beziehungsweise von Erzeugnissen sind nur die Betriebe innerhalb der Restriktionszonen eingeschränkt. Genehmigungen zur Schlachtung von Tieren und der Verkauf von Eiern aus den Restriktionszonen heraus können unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel die negative Beprobung des Schlachtgeflügels und die klinische Untersuchung durch das Veterinäramt unmittelbar vor dem Transport, genehmigt werden. BWagrar: Bis wann sollen die Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden? Schreiber: Dies hängt davon ab, ob weitere Ausbrüche hinzukommen. Ist das nicht der Fall, werden die Restriktionszonen 30 Tage nach amtlicher Abnahme der Vordesinfektion im Seuchenbetrieb wieder aufgehoben. Nach jetzigem Stand wäre dies in der zweiten Februarwoche der Fall. BWagrar: Rechnen Sie mit weiteren Ausbrüchen der Vogelgrippe in der Region Hohenlohe? Nimmt die Gefährdungslage insgesamt zu? Schreiber: Das plötzliche Auftreten der Seuche in einem Bestand im Landkreis Schwäbisch Hall, ohne dass bisher eine Eintragsursache ermittelt werden konnte, zeigt, dass man wohl immer damit rechnen muss. Es ist davon auszugehen, dass sich die Gefährdungslage noch einmal erhöht, wenn die Zugvögel wieder in ihre Sommerquartiere ziehen. Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass die Geflügelhalter die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen ernst nehmen und umsetzen.    
„Die Gefährdungslage dürfte sich noch einmal erhöhen, wenn die Zugvögel wieder in ihre Sommerquartiere ziehen.“ Dr. Werner Schreiber
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