Geflügelwirtschaftsverband mahnt zur Vorsicht
Der Geflügelwirtschaftsverband (GWV) Baden-Württemberg reagiert betroffen auf den aktuellen Geflügelpestfall in einem Mitgliedsbetrieb in der Nähe von Ilshofen. Ein solcher Vorfall in einer viehdichten Region wie dem Landkreis Schwäbisch Hall habe, so teilt es der Verband in einer Pressemitteilung mit, gravierende Auswirkungen auf alle geflügelhaltenden Betriebe innerhalb der Restriktionszone. Auch wenn die Branche seit Wochen aufgrund von diversen weiteren Fällen in Deutschland in Alarmbereitschaft sei, „trifft uns dieser Fall sehr“, so der GWV.
von Redaktion Quelle Pressemitteilung Geflügelwirtschaftsverband Baden-Württemberg, 15. Januar 2025 erschienen am 15.01.2025„Als Geflügelhalter sind wir in der Verantwortung, das Wohl unserer Tiere zu schützen. Wir setzen alles daran, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und unsere Bestände zu sichern. Die Vogelgrippe stellt eine ernsthafte Bedrohung für unsere Geflügelbestände dar. Unsere Tiere sind nicht nur unsere Lebensgrundlage, sondern auch ein wertvoller Teil unserer Gemeinschaft, und es liegt in unserer Pflicht, sie bestmöglich vor dieser gefährlichen Krankheit zu schützen. Wir appellieren daher an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten, um weitere Fälle nach Möglichkeit zu vermeiden und den dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schaden abzuwenden“, machen die Verantwortlichen im GWV hierzu aktuell deutlich.
Keine Gefahr für Verbraucher
Umso wichtiger sei eine gute Zusammenarbeit mit den Fachtierärzten und den Veterinärbehörden. Soweit bekannt habe dies im vorliegenden Fall gut funktioniert, das zuständige Veterinäramt habe schnell und besonnen gehandelt. Die Gesundheit der Tiere und die Sicherheit der Betriebe stünden an erster Stelle. Allerdings gehe von Geflügelfleisch und Eiern keinerlei Gefahr für Verbraucher aus. „Unsere Produkte sind sicher und können auch weiterhin bedenkenlos verzehrt werden“, so der Verband.
Der GWV appelliert indes an die zuständigen Behörden, weiterhin konsequent und schnell zu handeln, insbesondere bereits bei Verdachtsfällen. Eine frühzeitige Reaktion könne entscheidend sein, um die Ausbreitung der Krankheit zu stoppen und die Gesundheit der Tiere zu schützen. Darüber hinaus sei es unerlässlich, dass Maßnahmen einheitlich über Landkreisgrenzen hinweg umgesetzt werden.
Ausbreitung der Krankheit verhindern
Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Überwachung von Kleinst- und Hobbyhaltungen durch die Behörden. „Es darf nicht sein, dass Nachlässigkeiten in diesen Tierhaltungen dazu führen, dass professionelle Tierhalter, die von ihrer Arbeit leben, die Leidtragenden sind. Sollte sich die Lage im Land zuspitzen und die Fälle bei Wildvögeln gehäuft auftreten, appellieren wir an das Land, nicht vor einer landesweiten Aufstallpflicht zurückzuschrecken. Eine solche Maßnahme könnte notwendig sein, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Sicherheit unserer Geflügelbestände zu gewährleisten“, appelliert der Verband an die Entscheidungsträger in der Politik. Schließlich sei es von großer Bedeutung, dass die Forschung für eine wirksame Schutzimpfung weiter vorangetrieben wird. Langfristig müsse es möglich sein, Tierbestände präventiv zu impfen, um sie vor künftigen Seuchenausbrüchen zu schützen.
Wildvögel als mögliche Überträger
Die Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bekannt, ist eine virusbedingte Infektionskrankheit bei Vögeln. Es gibt verschiedene Subtypen, besonders schwere Verlaufsformen werden in der Regel durch die Subtypen H5 und H7 verursacht, hier spricht man dann von einer hochpathogenen Form der aviären Influenza (HPAI). Das Virus zirkuliert in der Wildvogelpopulation und kann von diesen über weite Strecken verbreitet werden. Besonders bei Hausgeflügel kommt es zu schweren Krankheitsverläufen, die meist tödlich enden. Daher ist es wichtig, entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen einzuhalten, um das Risiko für eine Einschleppung möglichst zu minimieren. Grundsätzlich ist eine Übertragung des Influenza-Virus auf Säugetiere und damit auch den Menschen möglich, das Risiko wird allerdings als gering eingestuft. Trotzdem sollten zur Sicherheit tote Vögel nicht mit den bloßen Händen berührt werden.
Der Geflügelwirtschaftsverband Baden-Württemberg e. V. vertritt als berufsständische Organisation die Interessen von rund 350 Mitgliedern aus dem Geflügelbereich in Baden-Württemberg. Die Ursprünge des Verbandes gehen bis in das Jahr 1947 zurück.
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