Schutzmaßnahmen werden aufgehoben
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb Mitte Januar sind seither keine neuen Fälle festgestellt worden. Seit vergangenen Samstag (15. Februar 2025) gelten die Beschränkungen in den Restriktionszonen deshalb nicht mehr.
von Redaktion Quelle Pressemitteilung Landratsamt Schwäbisch Hall, 13. Februar 2025 erschienen am 17.02.2025Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenbestand im Landkreis Schwäbisch Hall wurde am 14. Januar 2025 eine Schutzzone (3 km-Radius) sowie eine Überwachungszone (10 km-Radius) eingerichtet. In den Zonen galten seither zahlreiche Beschränkungen für Geflügelhalter, die über eine Allgemeinverfügung bekannt gemacht worden sind.
250 Geflügelbetriebe untersucht
In der Schutz- und Überwachungszone hat das Veterinäramt Schwäbisch Hall mehr als 250 Geflügelhaltungen klinisch untersucht und in 86 Betrieben 2530 Proben entnommen. Nachdem dabei keine neuen Fälle der hochansteckenden Geflügelpest festgestellt wurden, sind die in den Restriktionszonen geltenden Beschränkungen am Samstag, 15. Februar 2025 Uhr aufgehoben werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Freitag, 14. Februar 2025 über die Homepage des Landratsamtes Schwäbisch Hall veröffentlicht.
Nachdem das Virus der Geflügelpest eine dauerhafte Gefahr für Geflügelhaltungen darstellt, ruft das Landratsamt Schwäbisch Hall alle Geflügelhalter im Landkreis dazu auf, ihr Geflügel durch entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen. Hierzu gehören neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen (Personen-/Fahrzeugverkehr), insbesondere der Schutz vor Kontakten mit Wildvögeln, vor allem Wasservögeln und deren Ausscheidungen.
Vermehrte Todesfälle bei gehaltenem Geflügel, eine verminderte Futteraufnahme oder Verhaltenssauffälligkeiten sollten zudem möglichst schnell tierärztlich abgeklärt werden.
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