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Baugenehmigung

Mobilställe: Vereinfachte Zulassung in Sachsen-Anhalt

Seit dem 2. August 2018 kommt im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr eine vereinfachte Regelung zur Zulassung von mobilen Hühnerställen zur Anwendung, die eine deutliche Entlastung für die Tierhalter darstellen soll, berichtete das Umweltministerium in Sachsen-Anhalt Ende Dezember 2018. 

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Seit dem 2. August 2018 gelten in Sachsen-Anhalt vereinfachte Regeln für die Zulassung von mobilen Hühnerställen.
Seit dem 2. August 2018 gelten in Sachsen-Anhalt vereinfachte Regeln für die Zulassung von mobilen Hühnerställen.Anja Nährig
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Die Vereinfachung sehe vor, dass eine Baugenehmigung gleichzeitig für mehrere zur Nutzung vorgesehene Standorte auf einem Betriebsgelände erteilt werden könne. Diese Baugenehmigung entfalte damit eine Dauerwirkung. Sie könne also auch in den Folgejahren weiter­genutzt werden. Für den Bauantrag sei in der Regel kein Bauvorlagenberechtigter erforderlich. 

Nur Zulässigkeit der Standorte geprüft

Weiterhin seien für die Einreichung des Bauantrages regelmäßig keine bautechnischen Nachweise vorzulegen. Die Prüfung des Bauantrages reduziere sich grundsätzlich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Standorte. Mobile Hühnerställe hätten in Sachsen-Anhalt zunehmend an Bedeutung gewonnen, weshalb eine Vereinfachung von den tierhaltenden Betrieben gefordert wurde.

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