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Notfallzulassungen gegen Blattfleckenkrankheit

Cercospora-Notfall in Zuckerrüben

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gemäß Artikel 53 für die Pflanzenschutzmittel Funguran progress, Recudo, Yukon, Zerko und Grifon SC eine Notfallzulassung gegen die Cercospora-Blattfleckenkrankheit in Zuckerrüben erteilt. Die Zulassung gilt jeweils vom 24. Juni 2025 bis zum 21. Oktober 2025.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 30.06.2025
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Notfallzulassungen gegen Cercospora-Blattfleckenkrankheit bei Zuckerrüben

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gemäß Artikel 53 für die Pflanzenschutzmittel Funguran progress, Recudo, Yukon, Zerko und Grifon SC eine Notfallzulassung gegen die Cercospora-Blattfleckenkrankheit in Zuckerrüben erteilt. Die Zulassung gilt jeweils vom 24. Juni 2025 bis zum 21. Oktober 2025.

Die genannten Pflanzenschutzmittel dürfen bei Infektionsgefahr beziehungsweise ab Warndiensthinweis jeweils bis zu zweimal gespritzt werden. Der Anwendungszeitraum erstreckt sich von BBCH 39 (Bestandesschluss: über 90 Prozent der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) bis BBCH 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht).

Die maximalen Aufwandmengen und Anwendungsabstände sind wie folgt:

  • Funguran progress: Maximal zweimal 2,5 Kilogramm pro Hektar in 200 bis 400 Liter Wasser pro Hektar, im Abstand von mindestens 14 Tagen.
  • Recudo: Maximal zweimal 1 Kilogramm pro Hektar in 150 bis 500 Liter Wasser pro Hektar, im Abstand von 7 bis 14 Tagen.
  • Yukon: Maximal zweimal 3 Liter pro Hektar in 150 bis 400 Liter Wasser pro Hektar, im Abstand von mindestens 7 Tagen.
  • Zerko: Maximal zweimal 5,3 Kilogramm pro Hektar in 100 bis 400 Liter Wasser pro Hektar, im Abstand von 14 Tagen.
  • Grifon SC: Maximal zweimal 1,8 Liter pro Hektar in 200 bis 400 Liter Wasser pro Hektar, im Abstand von mindestens 14 Tagen.

Die Wartezeit beträgt bei allen Mitteln 14 Tage.

Wichtige Anwendungsbestimmungen

Es sind die Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes zu beachten. Insbesondere darf bei allen fünf Mitteln die maximale Aufwandmenge von 3 Kilogramm Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche – auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht überschritten werden. Außerdem darf in den folgenden drei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit kupferhaltigen Wirkstoffen auf derselben Fläche erfolgen.

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