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Schweine-Salmonellenverordnung

Der Deutsche Bauernverband DBV fordert in einer umfassenden Stel-lungnahme eine deutliche Korrektur der geplanten Schweine-Salmonellen-Verordnung. Die wesentlichen Anmerkungen der Stellungnahme des Landesbauerverbandes Baden-Württemberg LBV wurden dabei berücksichtigt.
Veröffentlicht am
Diese sind unter anderem: Kein Begleitpapier über den Salmonellenstatus beim Transport zum Schlachthof. Ablehnung der Meldepflicht gegenüber den Be-hörden bei Betrieben der Kategorie III (Anteil positiver Befunde größer 40 Prozent). Sicherstellung, dass Schlachthof Untersuchungen vornimmt sowie für Versendung der Proben und Berichte sorgt, wenn der Landwirt dies in Auftrag gibt. Für kleinere Betriebe wird eine deutliche Reduzierung des Probenschlüssels gefordert (Übernahme des QS-Probenschlüssels). Für Betriebe, die bei QS teilnehmen, würden sich damit keine wesentlichen Änderungen ergeben. In Bezug auf die Frage, ob kleinere Betriebe von der Salmonellenverordnung ausgenommen sein sollen, hat der LBV in seiner Stellungnahme gegenüber dem...
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