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Schweine-Salmonellen-Verordnung

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat Stellung zur Schweine-Salmonellen-Verordnung genommen. Nicht berücksichtigt blieb laut Landesbauernverband die Forderung des Berufsstandes, dass die Schlachtbetriebe zur Probenziehung verpflichtet werden, wenn der Landwirt hierfür einen Auftrag erteilt (wie bei QS).
Veröffentlicht am
Auch die geforderte Verringerung des bürokratischen Aufwandes beim Probenahmebericht und dem Begleitpapier sowie der Verzicht auf bakteriologische Untersuchungen in Kategorie III Betrieben fanden keine Mehrheit im Ausschuss. Letzte Möglichkeit ist, dass entsprechende Anträge im Bundesratsplenum am 16. Februar 2007 eingebracht und unterstützt werden. Der LBV hat deshalb nochmals Kontakt zum MLR aufgenommen und die Berücksichtigung seiner Positionen eingefordert. Forderungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Der DBV fordert in einer umfassenden Stellungnahme eine deutliche Korrektur der geplanten Schweine-Salmonellen-Verordnung. Die wesentlichen Anmerkungen der Stellungnahme des LBV wurden bei dieser Forferung berücksichtigt. Diese sind...
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