Energieeffizienz nimmt an Fahrt auf
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Am 25. Februar fand in Stuttgart die bundesweite Auftaktveranstaltung des DBU-Umweltkommunikationsprojektes „Klimaschutz durch Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft“ statt. Bis Frühjahr 2018 werden an der LEL Schwäbisch Gmünd in Zusammenarbeit mit neun Beratungsorganisationen, die bundesweit elf Flächenländer abdecken, Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, die die Chancen und Möglichkeiten von Energieeffizienzmaßnahmen für die Landwirtschaft erfahrbar machen und weitergeben.Unterstützt wird das Projekt fachlich und finanziell durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) mit Sitz in Osnabrück. Ministerialdirektor im MLR, Wolfgang Reimer, eröffnete die Veranstaltung und hob die Bedeutung des Themas hervor. Verena Exner, DBU-Ansprechpartnerin, stellte die Weiterentwicklung und Verankerung von Energieeffizienz als Beitrag für nachhaltige Entwicklung und den Klimaschutz heraus. Im Projekt gibt es bundesweit 18 Leuchtturmbetriebe, mit Veranstaltungen für Praktiker und Berater sowie Öffentlichkeitsarbeit. Energieeffizienzberater Berthold König aus Leutkirch berichtete über seine Erfahrungen. Danach sind die Energieeinsparpotenziale auf vielen Höfen häufig größer als zunächst angenommen.
So funktioniert die Förderung
Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) Beratung nach dem Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe“. Zur Steigerung der Energieeffizienz stehen die Spezialmodule „Kleiner Energieeffizienz-Check“ und „Großer Energieeffizienz-Check“ zur Verfügung.
- Der „Kleine Energieeffizienz-Check“ ist in seinen Beratungsinhalten so konzipiert, dass auf Grundlage einer IST-Analyse des individuellen Energieverbrauchs im Gesamtbetrieb Maßnahmen zur Energieeinsparung und oder zur Steigerung der Energieeffizienz in einzelnen Schwerpunkten bzw. Schlüsseltechnologien entwickelt und dargestellt werden. Der Landwirt erhält u. a. Umsetzungsempfehlungen mit einem Maßnahmenkatalog. Dieses Angebot richtet sich eher an kleinere und weniger komplex strukturierte Betriebe und gibt einen schnellen Überblick über die betrieblichen Einsparpotentiale bei den wichtigsten betrieblichen Energieverbrauchern. Die Förderung beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 480 Euro. Als Anbieter dieses Checks stehen acht Beratungsorganisationen zur Auswahl.
- Der „Große Energieeffizienz-Check“ hat ebenfalls die Ziele der Optimierung des Energieeinsatzes, Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Energiekosten. Die Datenerhebung ist umfangreicher, da im Leistungsprofil eine qualitativ und quantitativ umfassende, gesamtbetriebliche Energieeffizienzberatung vorgesehen ist. Der Landwirt erhält in der Beratung eine Analyse des gesamten betrieblichen Energieverbrauchs, eine Darstellung und Auswertung der betrieblichen energetischen Situation, eine Bewertung der Energieverbraucher und die Prüfung des Einsatzes moderner Steuer-und Regeltechnik sowie des Einsatzes erneuerbarer Energieträger. Die Beratungsergebnisse werden u. a. in Umsetzungsempfehlungen und einen umfassenden Maßnahmenkatalog dargestellt. Dieses Angebot richtet sich an größere und komplexer strukturierte Betriebe. Die Förderung beträgt auch hier 80 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 1000 Euro. Für dieses Modul stehen Berater aus fünf Beratungsorganisationen zur Verfügung.
Zuschüsse vom Bundesprogramm
Die Förderperiode des Bundesprogrammes und der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und Gartenbau beträgt drei Jahre und endet am 31. Dezember 2018.
- Betriebe können über dieses Programm bei investiven Maßnahmen (Modernisierung-Einzelmaßnahmen) bei Nachweis 30 Prozent Zuschuss erhalten. (Ausnahme: LED-Beleuchtung, 15 Prozent nur bis 31.12.2016). Für diese Maßnahmen ist keine vorherige Energieberatung notwendig.
Liste: Investitionen - Einzelmaßnahmen:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen
- Ventilatoren
- Anlagen zur Kälteerzeugung
- Wärmespeicher
- Umdeckung der Gewächshaushülle von Einfacheindeckung auf festinstallierte Mehrfachbedachung
- Einbau eines zweiten, dichtschließenden Energieschirms mit eigenem Antrieb in ein bestehendes Gewächshaus
- Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf LED-Technik (Achtung: die Antragstellung für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen muss bis zum 31. Dezember 2016 erfolgen)
Im Rahmen einer sogenannten „Systemischen Optimierung“ sind Modernisierungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von 20 bis 30 Prozent förderfähig. Die Zuschusshöhe bemisst sich nach der Höhe der in einem Energieeinsparkonzept vorgelegten Energieeinsparung gegenüber dem betriebsindividuellen IST-Zustand. Die Energieeinsparung muss mindestens 25 Prozent (bei 20 Prozent Förderung) und 35 Prozent (bei 30 Prozent Förderung) betragen. Im Rahmen einer Systemischen Optimierung kann z. B. auch ein Vorkühler für Milch gefördert werden.
- Die betrieblichen Energieeinsparkonzepte sind das Ergebnis aus Energieberatungen, die in dieser Richtlinie auch gefördert werden können – mit 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bis zu 6000 Euro. Voraussetzung ist die Zulassung des Beraters als sachverständige Person durch die BLE.
- Als einzige Neubaumaßnahme ist die Förderung von Niedrigenergie-Gebäuden (Gewächshäuser) möglich. Hier ist eine Energieberatung erforderlich.
Hinweise: Die Richtlinie, eine Liste der Berater und weitere Infos finden Sie unter http://www.ble.de/energieeffizienz. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme über das „easy-Online“-Antragsportal bei der BLE gestellt werden.
Infos zur Modulberatung gibt es auf http://www.beratung-bw.de
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