QS: Weitreichender Beschluss zur Ferkelkastration
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Um einer zu erwartenden Wettbewerbsverzerrung entgegen zu wirken, gelten ab dem 1. Januar 2019 für alle QS-Teilnehmer – im In- und Ausland – die Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes zur betäubungslosen Ferkelkastration.
Besonders wichtig ist, dass diese Vorgaben auch für Tiere und Fleisch gelten, die aus dem Ausland über die Anerkennung anderer Standards in das QS-System geliefert und vermarktet werden. Darüber hinaus geht es nicht nur um die Ferkel, sondern auch um Mastschweine und Schweinefleisch, das von Ferkeln stammt, die chirurgisch kastriert sind. Der Beschluss hat also sowohl Gültigkeit für die Landwirtschaft als auch für alle nachgelagerten Produktions- und Vermarktungsstufen.
Im QS-System können alle Verfahren zum Einsatz kommen, die im Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetz stehen, die derzeit bekannten Verfahren der chirurgischen Kastration unter Betäubung oder Schmerzausschaltung, die Jungebermast sowie die Jungebermast mit Impfung.
In einem Interview äußerte sich QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff jüngst zu den ab 2019 geltenden QS-Vorgaben für ausländische Schweinehalter, die Importferkel an Mäster im QS-System liefern, zu lesen unter https://www.q-s.de/news-pool-de/ferkelkastration-interview-mit-qs-geschaeftsfuehre.html.
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