Betriebe trotz Katastrophenfalls offen
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Deshalb werden unter anderem alle Ladengeschäfte des Einzelhandels geschlossen. Ausgenommen sind Geschäfte des Alltagsbedarfs: Lebensmittel- und Getränkehandel, Banken, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Post, Tierbedarf, Tankstellen, KfZ-Werkstätten, Reinigungen und Onlinehandel. Von den Schließungen ist die BayWa AG nach eigenen Angaben nicht betroffen. Die Agrar-, Agrartechnik-, Baustoff- und Tankstellenbetriebe des Unternehmens bleiben zu den gewohnten Öffnungszeiten ebenso offen wie die Standorte zur Versorgung mit Brenn- und Schmierstoffen.
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