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Bio-Mostobst

Nicht jeder Große kündigt

Nicht jede große Fruchtsaftkelterei in Baden-Württemberg kündigt ihre Bio-Mostobst-Verträge, wie ein Beispiel aus dem Rems-Murr-Kreis zeigt.
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Unter dem Titel „Beim Bio-Mostobst gärt es“ veröffentlichte BWagrar in der Ausgabe 5/2021, S. 58, vom 6. Februar, in Auszügen einen Beitrag über Vertragskündigungen von Großkeltereien mit Erzeugern im Südwesten. Verfasser des Beitrags ist der Verein Hochstamm Deutschland e. V. mit Sitz in Rohrdorf im Landkreis Calw. Darin geht es überwiegend um namhafte Fruchtsaftbetriebe aus dem Bodenseeraum.

Aus dem Rems-Murr-Kreis ist die Firma Bittenfelder Fruchtsäfte Petershans GmbH & Co. KG aus Waiblingen-Bittenfeld genannt, die laut Verfasser ebenfalls Bio-Mostobstverträge gekündigt haben soll. Diese Behauptung weist das genannte Unternehmen ausdrücklich zurück. Eine Prokuristin der Firma Bittenfelder Fruchtsäfte Petershans erklärte per E-Mail vom 13. Februar gegenüber BWagrar: „Wir haben keinerlei Verträge gekündigt.“ BWagrar informiert deshalb auf diesem Weg über die Mitteilung der Waiblinger Kelterei. Aus dem entsprechenden Onlinetext wurde der Firmenname entfernt.

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