Acht Millionen Euro Beitragsrückerstattung
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Konkret sollen alle Mitglieder, die zur Ernte 2020 eine Police für den Kulturbereich Landwirtschaft abgeschlossen hatten, zehn Prozent ihres dafür gezahlten Beitrags zurückerhalten, heißt es weiter. Diese Regelung gelte unabhängig davon, ob sie selbst im vergangenen Jahr einen Schaden hatten oder nicht. Die Auszahlung soll automatisch im Herbst des Jahres 2021 erfolgen, sofern der Vertrag nicht gekündigt worden ist. Die Mitglieder müssten sich also nicht selbst kümmern.
Aufgrund der guten Schadenquote des Vorjahres im Bereich Landwirtschaft war es dem Versicherungsverein nach eigenen Angaben möglich, diese Rückvergütung zu beschließen. Auch die Rücklagen für weitere schwere Schadenjahre würden durch das gute Ergebnis gesetzes- und satzungsgemäß weiter gestärkt. Hierüber müssten formal noch die Mitgliedervertreter Mitte Juni beschließen. Selbst wenn das Jahr 2021 eines mit schweren Schäden werden und die Rücklagen herangezogen werden sollten, gelte die Beitragsrückerstattung weiterhin, weist der Versicherer ausdrücklich auf diese Regelung hin.
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