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Ab Juli neue Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse

Verbraucher werden sich ab dem 1. Juli möglicherweise an neue Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse gewöhnen müssen. Eine neue Verordnung der Europäischen Union regelt, mit welcher Kennzeichnung und unter welchen Voraussetzungen Obst und Gemüse künftig in den Handel gelangen werden.
Veröffentlicht am
Wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung schreibt, wird es künftig nur noch zehn statt der bisherigen 36 speziellen Vermarktungsnormen geben. Sie gelten für die Erzeugnisse Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Salate, Tafeltrauben, Tomaten und Zitrusfrüchte (Orangen, Zitronen, Mandarinen-Gruppe). Diese Erzeugnisse machen zusammen 75 Prozent des Obst- und Gemüsehandels in Europa aus. Aufgehoben werden die bisherigen speziellen Vermarktungsnormen unter anderem für Kirschen, Pflaumen, Blumenkohl, Bohnen, Erbsen, Gurken, Kopfkohl, Lauch, Möhren, Rosenkohl, Spargel, Spinat, Zucchini und Zwiebeln. Für sie und fast alles übrige Obst und Gemüse wird eine allgemeine Vermarktungsnorm...
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