Maßnahmen gegen Unkrautdurchwuchs und Zwiewuchs vor der Getreide- oder Rapsernte
In diesem Jahr sind viele Bestände, insbesondere Wintergersten, ins Lager gegangen. Aufgrund der hohen Feuchtigkeit ist mit Zwiewuchs zu rechnen.
Ein bis zwei Wochen vor der Ernte besteht in Notfällen die Möglichkeit, Herbizide zur Ernteerleichterung einzusetzen. Eine solche Maßnahme muss gut überlegt werden und sollte erst nach Überprüfung alternativer Möglichkeiten, wie Abwarten der Reife und des Abtrocknens im Freiland, Reinigungs- und Trocknungsmaßnahmen nach der Ernte, sowie der Konservierung von Futtergetreide mit Propionsäure, vorgenommen werden.
Spätanwendungen mit Glyphosat-Mitteln sind in Getreide nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen bzw. Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung sonst nicht möglich wäre (WA700 bzw. WA 701). Je nach Mittel sind Wartezeiten von 7 bzw. 14 Tagen einzuhalten.
Eine Behandlung im Raps (ab Entwicklungstadium 85: 50 Prozent der Samen/Schoten sind ausgereift, Samen sind trocken und hart, in der Regel bei mehr als zwei Drittel hellbrauner bis dunkelbrauner Körner) wird wegen der hohen Durchfahrtverluste nur empfohlen, wenn aufgrund des Unkrautbesatzes eine Ernte nicht möglich ist. Getreide kann ab Vollreife (ab Entwicklungstadium 89: Fingernagelabdruck bleibt auf dem Korn, Kornfeuchte unter 25 Prozent) behandelt werden.
In Saat- und Braugetreide sowie Raps zur Saatguterzeugung, dürfen Glyphosat-Mittel nicht vor der Ernte angewendet werden. Stroh von behandeltem Getreide darf nicht für Kultursubstrate verwendet werden (VV835).
Wenn in zu behandelnden Beständen blühende Unkräuter stehen, sollte von einer Spritzung mit Glyphosat Abstand genommen werden. Die Anwendung kann zu Rückständen im Blütenhonig führen.
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