Wie viel Fungizid braucht Weizen?
Wie Fungizide den Mehltau kostengünstig beseitigen, erklärte Gerd Münkel vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis im Juni auf dem Zentralen Versuchsfeld des Landes Baden-Württemberg für den Kraichgau.
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Einen Fungizidversuch mit Winterweizen stellte Gerd Münkel vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vor. Die Sorten Reform und Akteur stehen im Kraichgau um Vergleich gegenüber.
Wenige Mehltau-Pusteln bedecken die unbehandelte Parzelle mit Reform, bei Akteur sind es etwas mehr. Der Weizen im Versuch ist überraschend gesund. „Letztes Jahr hätten wir uns um solche Bestände gerissen“, sagt Münkel.
Timing und Methode entscheiden
In dem am 15. Mai 2017 behandelten Schlag suchte Münkel den Mehltau nämlich mit der Lupe, die Pflanzen sind gesund. Und das, obwohl die Parzelle nur einmal gespritzt wurde.
Für den Spritzerfolg macht Gerd Münkel vor allem einen Faktor aus: „Das Timing zählt.“ Dasselbe Mittel, das am 15. Mai den Bestand von Mehltau befreite, ließ beim Spritzen eine Woche später viele Pusteln unbeeindruckt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mehltau sich bereits etabliert.
Vor allem im Sommer gilt es, die Mittel früh am Tag zu spritzen, damit wenig Wirkstoff verdunstet. Abends lässt die Temperatur der Luft zwar nach, die Bestände sind jedoch aufgeheizt und beim Spritzen verdunstet trotzdem Flüssigkeit: „Was da noch in die Luft geht, ist beachtlich.“
Nicht jeder gesunde Bestand ist profitabel
Die Parzellen mit einer frühen Behandlung Ende April und einer späten Behandlung Ende Mai waren meist gering befallen. Der Berater für Pflanzenbau warnt aber: Sieht ein Bestand nach mehrfachem Spritzen gesund aus, muss sich das nicht unbedingt am Jahresende im Geldbeutel zeigen. Die betriebswirtschaftliche Auswertung zu den Versuch folgt noch.
Münkel sagt abschließend: „Im Feldversuch gab es bisher wenig Fusarium, aber Braunrost macht mir Sorgen.“ In der Sommerwärme steigt das Risiko für Rost. Die aktuellen Behandlungen wirken bis Mitte Juli, sodass die Pilze sich kurz vor der Ernte im Bestand ausbreiten und noch einmal alles ändern können.
Den Artikel in voller Länge lesen Sie in BWagrar-Ausgabe 24/2017, die am 16. Juni erscheint.
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