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Saatgut-Treuhandverwaltung GmbH (STV)

Nachweise anforderbar

Vergangenen November hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Landwirte die Rechtmäßigkeit ihrer Ernte nachweisen müssen. Die Saatgut-Treuhandverwaltung GmbH (STV) bietet nun die Möglichkeit, eine Erntegut-Bescheinigung zu beantragen.

von Redaktion erschienen am 09.07.2024
Weizenkörner in einer Hand. © Silvia Rueß
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Das Online-Portal der Saatgut-Treuhandverwaltung GmbH (STV) geht vorzeitig zum 8. Juli dieses Jahres an den Start. Auf dem Portal können Landwirte eine sogenannte Erntegut-Bescheinigung beantragen, heißt es einer Mitteilung der STV. Die Erntegut-Bescheinigung soll rechtssicher belegen, dass die Ernte unter Einhaltung der sortenrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. 

Um an eine Erntegut-Bescheinigung zu kommen, müssen sich die Antragssteller auf der Website einloggen und Angaben zu der Ackerfläche in Hektar je Fruchtart, der verwendeten Menge Z-Saatgut je Sorte und/oder der verwendeten Menge an Nachbausaatgut machen. Anschließend bietet die STV zwei Optionen an. Entweder der Landwirt lädt direkt Nachweise für die gemachten Angaben hoch, zum Beispiel Kaufbelege für Z-Saatgut und Nachbauerklärungen. Alternativ kann das Einverständnis zu einer stichprobenartigen Überprüfung gegeben werden, die zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. In beiden Fällen wird eine Erntegut-Bescheinigung ausgestellt.

Die Erntegut-Bescheinigung ist laut STV und BDP der einzige rechtssichere Weg, mit der Landwirte und Händler eine Belangung durch die STV wegen etwaiger Verstöße gegen das Sortenschutzrecht verhindern können. Mit dem Portal setzen die Züchter das „Erntegut-Urteil“ des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen November um.

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