Zwiewuchs und Unkraut im Getreide angehen
- Veröffentlicht am

Wo die Wintergerste, insbesondere auf flachgründigen Böden, unter der Trockenheit gelitten hat, werden jetzt viele Bestände wieder grün. Der Einsatz von Herbiziden zur Ernteerleichterung sollte erst nach Überprüfung alternativer Möglichkeiten, wie Abwarten der Reife und des Abtrocknens im Freiland, Reinigungs- und Trocknungsmaßnahmen nach der Ernte, sowie der Konservierung von Futtergetreide mit Propionsäure, vorgenommen werden. In Zweifelsfällen kann man sich an die untere Landwirtschaftsbehörde wenden.
Spätbehandlung nur im Sonderfall erlaubt
Spätanwendungen mit Glyphosat-Mitteln sind in Getreide nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung sonst nicht möglich wäre (WA700 bzw. WA 701).
Je nach Mittel sind Wartezeiten von 7 bzw. 14 Tagen einzuhalten. Die Anwendung kann ab Vollreife (ab Entwicklungstadium 89: Fingernagelabdruck bleibt auf dem Korn, Kornfeuchte unter 25 %) erfolgen.
Kein Glyphosat in Saat- und Braugetreide
In Saat- und Braugetreide dürfen Glyphosat-Mittel nicht vor der Ernte zur Anwendung kommen. Stroh von behandeltem Getreide darf nicht für Kultursubstrate verwendet werden (VV835).
Wenn in zu behandelnden Beständen blühende Unkräuter stehen, muss man auf eine Spritzung mit Glyphosat zu verzichten: Die Anwendung kann zu Rückständen im Blütenhonig führen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.