Wintergetreide auf Krankheitsbefall kontrollieren
Aufgrund der trockenen Witterung sind die Getreidebestände noch gesund. Sie sollten dennoch regelmäßig kontrolliert werden.
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Allein in anfälligen Gersten- und Weizensorten ist bereits stärkerer Mehltaubefall zu finden. In Sorten mit einer geringen Halmbruchanfälligkeit sind in der Regel keine Behandlungen gegen diese Krankheit erforderlich. Bei anfälligen Sorten kann das ISIP-Prognosemodell SIMCERC helfen, die richtige Entscheidung für den betreffenden Schlag zu treffen.
Im Winterroggen ist zwar schon Braunrost auf den unteren Blättern zu finden. Eine Bekämpfung wird jedoch erst erforderlich, wenn erster Befall auf den obersten drei Blättern zu sehen ist.
Auf Flächen mit einem geringen Krankheitsdruck ist ein früher Fungizideinsatz oft unwirtschaftlich. Wer die Bestände regelmäßig kontrolliert oder auf den Infodienst der Landwirtschaftsämter und auf die Entscheidungshilfen auf den ISIP-Seiten achtet, kann, insbesondere in trockenen Jahren, meist mit der ersten Behandlung bis zum Erscheinen des Fahnenblattes oder bis zum Grannenspitzen warten. In Baden-Württemberg ist der Zugang zu ISIP für die landwirtschaftlichen Betriebe kostenlos (www.isip.de).
Das richtige Mittel wählen
Wenn im früh gesäten Winterweizen bereits jetzt Behandlungen erforderlich werden, können Capalo, Input Classic u.a. zur Anwendung kommen. Die Mittel erfassen Blattseptoria, Gelbrost, Mehltau und die Halmbruchkrankheit. Bei gleichzeitigem Mehltaubefall ist eine Tankmischung mit einer Teilmenge von Property 180 SC, Talius oder Vegas sinnvoll. Eine Auswahl an Mitteln und ihre Wirkung gegen die verschiedenen Erreger sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2019“ in Tabelle 11 auf den Seiten 20 und 21 zusammengestellt.
In der Wintergerste ist auf Befall mit Mehltau, Blatt- und Netzflecken zu achten. Wenn eine Fungizidbehandlung erforderlich ist, können zum Beispiel Diamant, Fandango, Gladio oder Input Classic, vorgelegt werden. Für Gladio gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 19. Dezember 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 19. März 2020! Werden noch Wachstumsregler zugemischt, ist deren Aufwandmenge zu reduzieren.
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