Düngeverordnung bringt Rübenanbauer in Bedrängnis
Auf der Winterversammlung des Verbands baden-württembergischer Zuckerrübenanbauer (VbwZ) in Ilsfeld spielte die Düngeverordnung und ihre Auswirkung auf den Zuckerrübenanbau ein wichtige Rolle. Dr. Gebhard Müller von der Bodengesundheitsdienst Servicegesellschaft in Ochsenfurt (BGD) ging bei seinem Vortrag in die Tiefe (siehe auch BWagrar, Ausgabe 8/2020).
- Veröffentlicht am

Schwerwiegende Einschränkungen durch die neue DÜV prophezeit Müller für die organische Düngung. Zwar gelten hier unverändert maximal 170 kg Gesamt-N/ha im Betriebsdurchschnitt. Dieser Wert soll aber in roten Gebieten nur noch schlagbezogen gelten. Zusätzlich fallen für alle Betriebe bei der Bewertung der organischen Dünger die Ausbringungsverluste weg.
Ebenso wird die Mindestwirksamkeit der organischen Dünger pauschal um zehn Prozent erhöht für Rinder und Gärreste auf 60 Prozent und Schweine auf 70 Prozent. In diese Regelung soll ab Februar 2025 Grünland einbezogen werden.
Verlängerte Sperrfristen
Die Sperrfrist für Stickstoffdüngung auf Grünland wird in den roten Gebieten um einen Monat vorgezogen und gilt dann von 1. Oktober bis 31. Januar. Für die N-Düngung auf Ackerland bleiben bei den bisherigen Sperrfristen (nach der Ernte bis 31. Januar) die Ausnahmen für Winterraps, Wintergerste, Feldfutter und Zwischenfrüchte bestehen.
Dagegen soll in den roten Gebieten die Herbstdüngung mit Stickstoff in Ackerkulturen verboten werden. Einzige Ausnahme gilt hier für Winterraps, falls über die Bodenanalyse ein Düngebedarf von weniger als 45 N/ha nachgewiesen wird. Mit Blick auf den notwendigen Schub für Zwischenfrüchte wertet Dr. Müller dies als „blasse Theorie". Verkraftbar hält er die Verlängerung der Sperrfrist bei Festmist und Kompost um 16 Tage vom 1. Dezember bis 31. Januar. Doch wird in roten Gebieten diese Frist auf den 1. November vorgezogen. Für die Phosphatdüngung und damit auch für Carbokalk kommt neu eine Sperrfrist vom 1. Dezember bis 15. Januar hinzu, die sich in belasteten Gebieten je nach Land um bis zu vier Wochen verlängern kann.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.